Johannes Wrobel: Die Verfolgung der Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus - Rezeption, Rezension, Interpretation, in: Religion - Staat - Gesellschaft (RSG). Zeitschrift für Glaubensformen und Weltanschauungen. Journal for the Study of Beliefs and Worldviews, hg. von / by Gerhard Besier / Hubert Seiwert, Duncker & Humblot, vol. 4, no. 1 (2003), S. 115-150 (Übersicht):

Die Verfolgung der Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus –
Rezeption, Rezension, Interpretation

Von Johannes Wrobel

I. Einführung

Die Angehörigen der christlichen Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen (JZ) widersetzten sich der NS-Ideologie und Eingliederung in die „Volksgemeinschaft“. Nach dem Motto „Wer nicht biegen will, muß brechen“ verfolgten die Nationalsozialisten rigoros von 1933 bis 1945 unbeugsame Erwachsene und Kinder, die sich den religiösen Prinzipien der Zeugen Jehovas (ZJ) verpflichtet fühlten – durch Polizei, Gestapo, Justiz, Strafvollzug, SS und andere Gliederungen, aber auch durch die Partei, Behörden, Schule und den Arbeitgeber.[1] Die ZJ in Deutschland, auch noch „Ernste Bibelforscher“ genannt, bedienten sich verschiedener rechtlicher Körperschaften, die in religiöser Hinsicht Zweige anderer rechtlicher Körperschaften sind. Dazu gehörte die Internationale Bibelforscher-Vereinigung, deutscher Zweig e.V. (IBV), ein Zweig der International Bible Students Association (IBSA), London / New York, und für den nichtgewerblichen, religiösen Vertrieb von Druckschriften war es die Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft, deutscher Zweig (WTG), ein Zweig der im Deutschen Reich rechtsfähigen amerikanischen Watch Tower Bible and Tract Society, Brooklyn (WBTS), die seit 1921 als ausländischer Verein in Barmen eingetragen war und ab 1923 ihren Sitz in Magdeburg hatte.[2]

Wann wurden JZ im „Dritten Reich“ formal verboten (einige Autoren nennen nur das Jahr 1935)? Wann begann die Verfolgung? Unter Anwendung der Verordnung des Reichspräsidenten „Zum Schutz von Volk und Staat“ vom [S. 116] 28. Februar 1933, die die Grundrechte außer Kraft setzte, war die Glaubensausübung der ZJ ab April 1933 in immer mehr Ländern des Reiches verboten worden. Am 24. Juni 1933 (formal nur einen Tag vor der Wilmersdorfer „Erklärung“ der ZJ an die Reichsregierung) erging in Berlin das strikte preußische Verbot, das mit der Zeit seine Wirkung im ganzen Reichsgebiet entfaltete, so daß die bloße Zugehörigkeit zur IBV und die Aufrechterhaltung des „Zusammenhalts“ unter Strafe gestellt waren. Die WBTS in Magdeburg und Brooklyn versuchte vergeblich, die Reichsbehörden zu bewegen, JZ in Deutschland das verfassungsgemäße Recht auf freie Religionsausübung zurückzugeben. Gleichzeitig legte die Magdeburger WTG-Zentrale als geistlich aufsichtführende Körperschaft die gottesdienstliche Tätigkeit der ZJ in die Hände von Freiwilligen im Untergrund. Mit der Konsolidierung des NS-Regimes begann die Verfolgung der Gläubigen zu eskalieren, was parallel (weniger kausal) zu besonderen Ereignissen verlief: Ende 1934 (JZ-Brief- und -Telegrammaktion an Hitler) und 1936/1937 (zwei reichsweite JZ-Protest-Flugblattaktionen) sowie 1939 (nach Kriegsbeginn, Kriegsdienstverweigerer und sogenannte Untergrund-„Funktionäre“ wurden von da an hingerichtet).

Zeitlich anders verhielt es sich mit der rechtlichen Korporation der ZJ, der WTG, die die Nationalsozialisten im April 1933 vergeblich aufzulösen versuchten, da sie mit der amerikanischen WBTS und der britischen IBSA verbunden war. Die WTG bestand sogar trotz des preußischen Verbots der IBV vom 24. Juni 1933 aufgrund formaler Schwächen des Erlasses de jure fort. Die Deutschlandzentrale der ZJ mit großer WBTS-Druckerei und Buchbinderei wurde dennoch am 28. Juni 1933 von der SA besetzt, die umfangreiche Drucktätigkeit kam zum Erliegen, eine winzige Rumpfbelegschaft durfte die Gebäude in Magdeburg hüten, aber bis 1935 nur noch Kalender und eine Bibelübersetzung herstellen. Nach einer Periode juristischer Auseinandersetzung, die für die WBTS kurzfristig erfolgreich war, erfolgte am 1. April 1935 schließlich der K.-o.-Schlag, der als „Reichsverbot“ bezeichnet wird – die endgültige amtliche Auflösung der Magdeburger WTG, wobei die deutschen Vermögenswerte der WBTS einem amerikanischen Treuhänder in Berlin unterstellt blieben. Die deutsche Leitung der ZJ hat 1933/1934 einen bemerkenswerten, doch aussichtslosen Rechtskampf für die freie Religionsausübung geführt. Vor dem Hessischen Sondergericht in Darmstadt kam es im März 1934 zu einem (kurzlebigen) Sieg mit Freisprüchen der angeklagten ZJ und dem Urteil, das IBV-Verbot sei „auf Grund der Verfassung ungültig“.[3] Der Rechtskampf [S. 117] und die frühen Kontakte der ZJ und der WBTS zu deutschen Regierungsstellen, einschließlich der Resolution vom 25. Juni 1933, können nicht als Anpassungskurs im Sinne einer „Anbiederung“ an das NS-Regime oder als Kollaboration mißverstanden werden, wie unten gezeigt wird.

Was die regionalen ZJ-Historiographien zur Verfolgung von Erwachsenen und Kindern und zu den zahlreichen Haftstätten in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Polen und Frankreich sowie in anderen Ländern betrifft, so steckt die explizite wissenschaftliche Aufarbeitung – von Ausnahmen abgesehen – noch immer überwiegend in der Pionierzeit. Soweit erfaßt, sind von den Nationalsozialisten über 12 000 ZJ in Europa verfolgt worden, darunter sind rund 1 400 Todesopfer. Die Rezeption der Verfolgungsgeschichte in der Öffentlichkeit und in der Fachwelt, damit auch in den Museen und Ausstellungen, ist bislang noch marginal, selbst wenn Einzelschicksale von ZJ immer öfter Erwähnung finden (so in der neuen Ausstellung der KZ-Gedenkstätte Dachau), und neuerdings Memorialtafeln in den Gedenkstätten Mauthausen (1998), Sachsenhausen (1999), Buchenwald (2002) und Dachau (2003) auf sie aufmerksam machen. In der großen musealen Holocaust-Ausstellung in Berlin (2002) wurden JZ durch die Präsentation einer KZ-Jacke, diverser Dokumente und eines Straßenschildes gewürdigt. Im Rahmen des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar haben die Landtage der Bundesländer Brandenburg (1999), Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg (2003) sowie Mainz (für den Landtag Rheinland-Pfalz), Hildesheim (2003) und andere Städte der NS-Opfergruppe der ZJ besonderen Raum gegeben.[4]

Sachbücher, Essays und Dokumentationen zur Verfolgung der ZJ im Nationalsozialismus sind notwendig und wünschenswert, und sie bringen die Forschungs- und Erinnerungsarbeit zur NS-Opfergruppe weiter. Der von Hans Hesse und dem Verlag Edition Temmen herausgegebene Sammelband Persecution and Resistance of Jehovah’s Witnesses During the Nazi-Regime 1933-1945 (2001)[5] – Gegenstand einer englischen Buchbesprechung von Richard Singelenberg in diesem Band – präsentiert ein Kaleidoskop wichtiger historischer Generalia und Details zum Thema, zwei Beiträge von (kirchlichen) Kritikern und markiert Ausgangspunkte für intensivere Forschungen. Die Fallbeispiele [S. 118] der NS-Opfer Johannes Steyer und Hans Gärtner lassen Geschichte lebendig werden. Der Herausgeber dieser glänzenden Mischung wäre jedoch gut beraten gewesen, nicht nur KZ-Briefe, sondern auch „Schlüsseldokumente“ der Verfolgungsinstanzen abzubilden, und viele Forschende vermissen ein hilfreiches Sachverzeichnis.

Der englische Sammelband ist ein Novum, was die Annäherung an das Thema der Verfolgung der ZJ in zwei deutschen Diktaturen betrifft. (Auch in der DDR waren JZ von rigiden staatlichen Zwangs- und Verfolgungsmaßnahmen betroffen.[6]) Für den englischen Leser gab es an wissenschaftlichen Gesamtdarstellungen zur NS-Diktatur bislang das exzellente, aber schwierig zu beschaffende Buch von Christine King (1982), das aus dem Französischen übersetzte Buch von Sylvie Graffard / Michel Reynaud (2001),[7] das einer Kompilation diverser Quellen gleichkommt, und einige verstreute Monogrophien, zu denen neuerdings der ursprünglich in Deutsch (1994) veröffentlichte Aufsatz „The Purple Triangle. The ‘Bibelforscher’ (Jehovah’s Witnesses) in the Concentration Camps“ von Detlef Garbe gehört.[8] Von einer Flut von Veröffentlichungen zum Thema kann dennoch nicht die Rede sein, auch wenn das Literaturverzeichnis des rezensierten Buches eine Menge deutscher Druckwerke der letzten Jahrzehnte auflistet – dort spielen ZJ vielfach nur eine marginale Rolle. Nach dem deutschen Standardwerk von Detlef Garbe (11993; 21994; 31997; 41999) kamen Bücher von Hans Hesse (1998), Hubert Roser (1999) und Jürgen Harder / Hans Hesse (2001) sowie Broschüren von Christoph Moß / [S. 119] Helen Quandt (2000), Monika Minninger (2001) und anderen hinzu[9], außerdem Tagungsberichte[10], Biographien[11] und WBTS- und ZJ-Publikationen[12]. Die insgesamt doch geringe Zahl der deutschen Sammelbände und Gesamtdarstellungen zu den verfolgten ZJ hält keinem Vergleich stand mit den Publikationen zu anderen Opfergruppen, und deren sind Legion. Dennoch ist die Zahl von Monographien ermutigend, die Kapitel oder Abschnitte zu verfolgten ZJ enthalten, wie eine neuere Übersicht herausstellt.[13]

[S. 120]

II. Gutes Recht: Die „Erklärung“ vom 25. Juni 1933

Das neue englische Fachwerk Persecution and Resistance (Hesse [ed.], 2001) und sein deutsches Pendant „Am mutigsten waren immer wieder die Zeugen Jehovas“ – Verfolgung und Widerstand der Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus (Hesse [ed.], 11998, 22000) gleichen innovativen Meilensteinen der historischen Forschung, die JZ aus dem Dunkel der „vergessenen“ NS-Opfer ein gutes Stück weiter herausheben. Ähnlich avancierend wirken zwei andere Veröffentlichungen: unter Fachhistorikern die vier Auflagen des deutschen Standardwerkes von Detlef Garbe (1993ff., 41999), das bald auch in Englisch erscheinen wird; und in der Öffentlichkeit die Videodokumentation Standhaft trotz Verfolgung – Jehovas Zeugen unter dem NS-Regime (1996),[14] weltweit in über 30 Sprachen erhältlich, die allein in Deutschland und Brasilien jeweils über eine halbe Million Menschen bei öffentlichen Vorführungen gesehen haben.

Die wachsende Aufmerksamkeit gegenüber der NS-Opfergruppe, auch der Videofilm, wurde von Institutionen und Historikern im In- und Ausland begrüßt, lockte aber auch Berufskritiker der ZJ auf das Parkett der Geschichtsbetrachtung, die positive historische Befunde, die die Gläubigen in ein günstiges Licht tauchen, beargwöhnen, zu negieren oder relativieren suchen. Die Verwirrung ist komplett, wenn Leser auf unverfrorene Falschinformationen der ehemaligen DDR-Staatssicherheit, die JZ rücksichtslos bekämpfte, stoßen, zum Beispiel über den „antisemitischen und profaschistischen Kongreß“ (Manfred Gebhard) der ZJ bzw. WTG in Berlin-Wilmersdorf am 25. Juni 1933.[15] Zu den Sachinformationen kommen, wie Gerhard Besier resümiert, „historisch-kritische Darstellungen aus früheren Jahren. Wie immer man diese Geschichte beurteilt – zu einer pejorativen Beurteilung durch die Großkirchen oder ihnen nahestehende Wissenschaftler besteht jedenfalls kein Anlaß“[16]. Die pejorativen Beurteilungen wirken nach, scheinen ihren Eindruck nicht zu verfehlen, wenn sich Autoren offenbar bedenkenlos der Kritik an der „Erklärung“ vom Kongreß der ZJ in Berlin-Wilmersdorf am 25. Juni 1933 anzuschließen scheinen, wo angeblich [S. 121] gewisse „Gemeinsamkeiten mit den ‚hohen Idealen‘ des nationalsozialistischen Staats“ (similarities with the ‚high ideals‘ of the Nazi state) betont werden (259)[17]. Gerhard Besier sieht das anders:

„Der im Zusammenhang mit dem Berliner ZJ-Kongreß vom 25. Juni 1933 immer wieder erhobene Vorwurf der ‚Anbiederung‘ an das NS-Regime kann nicht aufrechterhalten werden. Was hier, in der Petition und im Begleitschreiben an den Reichskanzler mehrfach zum Ausdruck kommt, ist der unpolitische Charakter der ZJ, ihre Bitte um ungestörte Religionsausübung und ihre Versicherung, ‚die öffentliche Ordnung und Sicherheit des Staates‘ nicht gefährden oder gar bedrohen zu wollen. Schließlich steht immer wieder die mißverständliche Formulierung zur Debatte, wonach die ‚hohen Ideale, die sich die nationale Regierung zum Ziel gesetzt hat und die sie propagiert‘, mit denen der ZJ übereinstimmten. Da gleichzeitig erklärt wurde, Jehova Gott werde dafür sorgen, ‚daß alle, die Gerechtigkeit lieben und dem Allerhöchsten gehorchen, zur bestimmten Zeit diese Ziele erreichen werden‘, erfuhren die nicht näher genannten Ideale und Ziele eine deutliche Eingrenzung. Wenn solche angepaßten Erklärungen und Tributleistungen einer religiösen Gemeinschaft schon als ‚Anbiederung‘ gelten sollen, dann gibt es zur Charakterisierung von Erklärungen deutsch-christlicher (DC) Bischöfe und Theologen in diesem Kategoriensystem keine sprachlich angemessenen Bezeichnungen mehr.“[18]

Recht geben Gerhard Besier die Argumente und Quellen in den beiden detaillierten Stellungnahmen von Gabriele Yonan (338 ff.) und Johannes Wrobel (312 ff.).[19] In Anlehnung an den gültigen Artikel 126 der Reichsverfassung, „Jeder Deutsche hat das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständige Behörde […] zu wenden“, konnten JZ damals den Staatschef um unparteiische Anhörung und Aufhebung der bestehenden Tätigkeitsverbote bitten. In der frühen Phase der neuen Regierung waren die Adressaten nicht pauschal der „nationalsozialistische Staat“ (Nazi state), sondern die Reichsregierung mit Hitler-Kabinett (das nur zwei nationalsozialistische Minister hatte; im Januar hatte die IBV ihre Leser aufgefordert, sich wegen gewisser Berhinderungen der WTG von behördlicher Seite mit einem „geharnischten Protest an die Reichsregierung“ zu wenden[20]), die die Länderregierungen zur Rücknahme der lokalen Verbote bewegen sollte. Die Frage der Legalität des nationalsozialistischen Machterwerbs wird zwar „kontrovers diskutiert“, doch Dietmar [S. 122] Willoweit stellt fest: „Nach einer einfachen methodischen Grundregel entscheiden über Recht und Unrecht stets die Zeitgenossen im Horizont ihres Denkens, nicht die anderen Maßstäben verpflichteten Nachfahren.“[21]

Als sich der NS-Staat als totaler Unrechtsstaat entpuppte, brandmarkten ihn die Schriften der ZJ als teuflisch. Manchmal wird aufgrund der politischen Abstinenz der ZJ und ihrer biblischen Lehre von der prinzipiellen Macht des Teufels über die Welt (Politik, Religion, Kommerz) fälschlich und undifferenziert eine „bewußte Ablehnung jeder weltlichen Ordnung“ angenommen;[22] dagegen bietet das grundsätzlich gesetzestreue Handeln der ZJ, gestützt auf das Jesuswort „Gebet denn dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott was Gottes ist“, ein differenziertes Bild.[23] Die neutralen Bürger des „Königreiches Gottes“ enthalten dem weltlichen Staat zwar Verehrung, Leben und politisches Mittun vor, propagieren aber nicht, daß alle Regierungen vom Teufel konstituiert sind (311 f.).

Um der vergangenen Wirklichkeit gerecht zu werden, müssen bei der Interpretation der „Erklärung“ der ZJ wie bei jeder anderen historischen Quelle auch die Zeitbezogenheit und die historischen Rahmenbedingungen Berücksichtigung finden. Antisemiten definierten 1936 die Wilmersdorfer „Erklärung“ und das gleichnamige Flugblatt wie folgt: „‚Erklärung‘, Resolution der Ernsten Bibelforscher in Berlin vom 25. Juni 1933 gegen das Vorgehen der deutschen Regierung. In Millionenauflage verbreitet“ (Kursivschrift hinzugefügt).[24] Für die Nationalsozialisten waren dies Widerstands- und Protestakte, worauf sie Verhaftungen und erste Einweisungen von ZJ in Konzentrationslager (KZ) einleiteten; drei Tage nach dem Wilmersdorfer Kongreß schlossen sie die Deutschlandzentrale der ZJ und ließen die IBV-Literatur verbrennen.

Auf schriftliche Anweisung von J. F. Rutherford – Jurist und WBTS-Präsident in der Weltzentrale der ZJ in New York – ging die kurzfristige Einberufung des Wilmersdorfer Kongresses zurück; auch Datum und Zeitpunkt, formaler Ablauf, der Inhalt der „Erklärung“ (present the Declaration either before Mr. Hitler or the chief member of his cabinet) und in Umrissen sogar der Begleitbrief, ein Kongreßbericht (minutes of the meeting), der zusammen mit [S. 123] der „Erklärung“ dem Büro des Reichspräsidenten, dem Reichskanzler und seinem Kabinett sowie anderen Ministern vorgelegt werden sollte (copy of the minutes, together with a copy of the Declaration, should be presented to the high officials of the government from the president including the Chancellor and his cabinet and other ministers), wobei die Magdeburger WTG-Leitung die Diktion des deutschen Wortlauts verantwortete. Rutherford wünschte ferner, daß dem Sonderkongreß so viele deutsche ZJ beiwohnten, daß sie alle deutschen Länder und Provinzen (seit April 1933 bestanden lokale Verbote!), jede IBV-Ortsgruppe sowie Millionen Leser (representing millions of people who are in full sympathy with the delegates) überzeugend repräsentieren würden. Der Regierung Deutschlands sollte mitgeteilt werden – so die Anweisung Rutherfords –, daß die Resolution den Anwesenden vorgelesen und „einstimmig angenommen“ (unanimously adopted) worden war, und so geschah es dann auch. Nach der Annahme wurden noch religiöse Kurzreden gehalten. Der Eindruck der Delegierten an diesem Sonntagvormittag, dem 25. Juni 1933 in Berlin, daß nämlich die Redner bemüht blieben, der deutschen Obrigkeit nicht unnötig Anstoß zu geben, gemäß dem Jesuswort „klug wie die Schlangen und ohne Falsch wie die Tauben“[25], war objektiv korrekt. Enttäuschte ZJ unter den etwa 7 000 Anwesenden – sie hatten feurige biblische Reden erwartet – zogen aus dem Taktieren jedoch subjektiv den Schluß einer Art Kompromißbereitschaft ihrer Magdeburger Leitung und unterstützten die Annahme der Resolution daher „nicht ganzherzig“[26]. (Ob es bei der Abstimmung in der vollen Halle eine Gegenprobe durch Handzeichen gab, ist nicht bekannt.) Der verantwortliche Landesleiter Paul Balzereit, der später immer größere Kompromißbereitschaft offenbarte und im KZ seinem Glauben abschwor, meldete Einstimmigkeit an Rutherford – ein weiterer Umstand, der unter JZ in der Retrospektive zu der teilweise negativen Bewertung des Kongresses beigetragen hat. Einige ZJ glaubten später, der gesamte Text der „Erklärung“ sei von Balzereit abgeschwächt worden. Vergleiche zwischen dem Magdeburger Flugblattext mit dem in Englisch und Deutsch in Brooklyn und Bern offiziell veröffentlichten Originaltext (Declaration of Facts) zeigen jedoch, daß es nur zwei geänderte Stellen gibt (was nur Insider wissen konnten) – eine harmlose Weglassung, die Platz für eine Hinzufügung schuf.[27] Apostaten, Kirchenkreise und [S. 124] die Staatssicherheit der DDR, im Abwehrkampf gegen JZ und die WTG vereint, nutzten den internen Dissens um den Wilmersdorfer Kongreß aus, um die ZJ mit Übertreibungen und Falschdarstellungen in Kollaborateure des NS-Regimes zu verwandeln, was bedauerlicherweise bis vor kurzem noch von einigen Historikern kritiklos übernommen worden ist (310).

Über das Begleitschreiben zur Resolution, das mit gebotener Höflichkeit und der üblichen formalen Anrede „Sehr verehrter Herr Reichskanzler“ beginnt, können Besucher der Dauerausstellung der Gedenkstätte Deutscher Widerstand in Berlin folgendes lesen:

„Obwohl sich die Petition an den Reichskanzler Hitler wendet, vermeidet sie die schon zu dieser Zeit verbreitete Anrede ‚Führer‘. […] Wie auch Vertreter der großen Konfessionen geben sich führende Zeugen Jehovas zunächst der trügerischen Erwartung hin, Hitler sachlich über ihre Ziele informieren zu können. Sie hoffen, daß er die Verfolgung beendet. Keinen Zweifel lassen die Zeugen Jehovas aber an ihrer inneren Verpflichtung, nur dem Wort Gottes zu dienen.“

Die biblischen Erörterungen in dem religiösen, unpolitischen Papier sind zwar von Respekt vor der Obrigkeit getragen, aber dennoch klare Absagen an den Nationalsozialismus, wie sie bereits vor 1933 von JZ publiziert wurden.[28] Die „Erklärung“ sagt unmißverständlich:

„Bildung, Kultur und Aufbau des Volkes muß und wird kommen durch Gottes Königreich, worüber wir das lehren, was in der Bibel niedergelegt ist. Das Heil der Menschen hängt ab von ihrer richtigen Erkenntnis und ihrem Gehorsam Jehova Gott und seinen gerechten Wegen gegenüber.“

Gleichzeitig enthält die Wilmersdorfer Resolution Worte des Protests und der Warnung: „Jehova Gott hat deutlich seinen Zorn zum Ausdruck gebracht gegen alle, die seine Diener verfolgen.“ Wiederholt wird betont: „Die Hoffnung der Welt ist Gottes Königreich unter der Herrschaft Christi“ und verkündigt: „Jehova Gottes Macht ist über alles erhaben, und es gibt keine Macht, die ihm erfolgreich widerstehen kann.“ Andere Vorwürfe in Verbindung mit dem Wilmersdorfer Kongreß – sie waren erst viel später von polemisierenden Apostaten in die Welt gesetzt und oft kolportiert worden – spielen in der ersten [S. 125] Auflage von Detlef Garbes Werk zwar noch eine Rolle, wurden in seiner dritten Auflage jedoch korrigiert:

– kein Singen der Nationalhymne, kein Deutschlandlied, sondern das alte religiöse Bibelforscherlied Nr. 64 „Zions herrliche Hoffnung“ (Haydn-Melodie); schon das aus Tausenden Kehlen erklingende „Zion“ hätte Antisemiten in Zorn versetzt!

– und keine Hakenkreuzfahnen in der Wilmersdorfer Kongreßhalle.[29] (Gegner der ZJ lassen Augenzeuge Konrad Franke in der von ihnen selbst gefertigten Tonbandtranskription einer seiner Rede sagen: „Als wir hereinkamen, waren die Hallen mit Hakenkreuzfahnen geschmückt!“ Wahrscheinlich sagte Franke aber „ankamen“ statt „hereinkamen“. Vordem hatte in unmittelbarer Nähe eine NS-Sonnenwendfeier stattgefunden, was eine bereits vorhandene äußere Schmückung des Gebäudes mit Fahnen vermuten läßt; Fotos belegen, daß während des Kongresses in der großen Tennishalle keine Fahnen hingen. Irreführend ist Frankes Bemerkung, Lied Nr. 64 sei „jahrelang – und überhaupt in Deutschland – nie gesungen“ worden „wegen seiner Melodie“; tatsächlich sang man das Lied am 20. Mai 1929 auf dem Bibelforscherkongreß in Leipzig und mancherorts in den JZ-Gemeinden bis 1933 und danach.)

Auf die (angeblich) „teilweise antijüdische Diktion“ der Petition (somewhat anti-Jewish style) (259), nicht mit Antisemitismus zu verwechseln, wird unten näher eingegangen.

III. 1933–1945: Bibelforscher im KZ

Wann wurden die ZJ in Konzentrationslager verschleppt (einige Autoren nennen das Jahr 1936)? Sofort nach dem Sonderkongreß am 25. Juni 1933 und der Verteilung der Resolution kamen die ersten ZJ in „Schutzhaft“; bis April 1934 saßen 400 ZJ in den frühen KZ (Colditz, Osthofen u.a.) ein. Mitte der 1930er Jahre – nach (aber auch bereits schon vor) den neuen ZJ-Flugblattaktionen (Dezember 1936 und Juni 1937) sowie nach den „Bibelforscher-Prozessen“ (1937) – wies die Gestapo verstärkt Gläubige in KZ ein, zunächst in die KZ Sachsenburg, Esterwegen (Emslandlager) und Dachau sowie Moringen und Lichtenburg (meist Frauen), dann auch in die neuen Stammlager Sachsenhausen (1936), Buchenwald (1937), das Frauen-KZ Ravensbrück (1939) und andere „Schutzhaftlager“. Der Anteil der ZJ an der jeweiligen Belegstärke der [S. 126] KZ betrug in der Vorkriegszeit „zwischen fünf und zehn Prozent“ (Garbe), in den Frauen-KZ sogar über 40 Prozent.[30]

Die Ursachen der schleppenden öffentlichen Aufarbeitung und der historischen (universitären) Forschung, die sich analog zu der anderer „vergessener“ NS-Opfer vollzieht, sind komplexer Natur. Sie können jedoch nicht, nicht einmal partiell, der Religionsgemeinschaft der ZJ angelastet werden, zum Beispiel wegen einer vermeintlichen „Abschließung der Gruppe nach außen“ (the group’s isolation from the outside world) oder weil „zu den Archiven der Wachtturm-Gesellschaft […] Außenstehende keinen Zugang“ erlangten (the WBTS kept its archives closed to outsiders) (257). Ein Archiv kann sich nicht öffnen, wenn es nicht existiert.[31] Erst im April 1996 etablierte sich in Deutschland das zentrale „Geschichtsarchiv“ der ZJ (History Archive), das die Primärquellenlage zu verbessern sucht.[32] (Vor diesem Zeitpunkt unterhielten nur die WBTS-Zweige der ZJ in Tschechien, Frankreich und den Niederlanden eine NS-Opferforschung.) Dem Beispiel folgten die Zweige Polen und Österreich (1997), Rußland (1999), Schweiz (2000) und andere Länder. Die internen Archivgründungen hingen kausal mit dem Erfolg der erwähnten Videodokumentation Standhaft trotz Verfolgung (1996), die das Interesse und Informationsdefizit bewußt machten, und nicht direkt mit dem Körperschaftsprozeß der ZJ in Deutschland zusammen. (Die zunehmende öffentliche Wahrnehmung der NS-Opfergruppe der ZJ, die während des Rechtskampfes von JZ um die Gleichstellung ihrer Religionsgemeinschaft mit anderen Kirchen einsetzte, wird natürlich begrüßt worden sein.)[33] Die Arbeit der Geschichtsarchive der ZJ ist [S. 127] strenggenommen keine Holocaust-Forschung. Die Einweisungen der ZJ in die KZ begann fast ein Jahrzehnt vor dem Holocaust, der Shoah, dem NS-Völkermord an den europäischen Juden im Rahmen der „Endlösung“. Allerdings wird der Begriff „Holocaust“, der sich 1979 nach der Ausstrahlung der gleichnamigen US-Fernsehserie in Deutschland einbürgerte, inzwischen immer öfter auf Juden und andere NS-Opfergruppen gleichermaßen angewandt, wie die erwähnte Holocaust-Ausstellung in Berlin demonstriert hat.

Eine Besonderheit in der Hölle der KZ stellten die periodisch vorgelegten „Verpflichtungserklärungen“ dar, womit sich ein ZJ von der „Irrlehre“ der IBV lossagen und bezeugen sollte, „künftig die Gesetze des Staates“ zu achten. Die Forschung kennt mittlerweile frühe und für einen ZJ mitunter durchaus akzeptable Textvarianten, zum Beispiel aus dem Frauen-KZ Moringen, so daß hier statistische Werte eine ganz andere Signifikanz erhalten als für die späteren KZ,[34] was die Autoren Harder und Hesse in dem besprochenen Band hervorheben (49). Pauschalisierend nur von einer „allegedly small number of JWs who relinquished their faith“ (angeblich nur wenige ZJ gaben ihren Glauben auf) zu sprechen (Singelenberg), scheint angesichts der historischen Befunde wenig opportun zu sein. Spekulative Fragestellungen, ob der „Gruppenzwang“ einen ZJ davon abhalten konnte, der inhumanen KZ-Haft, dem Hunger, dem Massakrieren und Sterben durch Unterschrift zu entkommen, sind wenig hilfreich. Tatsache ist, daß der Gruppenzusammenhalt vielen ZJ das Leben rettete. Selbst die Verfolgungsinstanzen wußten, daß die erpreßten Unterschriften nicht zuverlässig waren und ein ZJ trotz Unterschrift weiterhin zu seiner inneren Überzeugung stehen konnte, zum Beispiel wenn er sich nicht der verbotenen IBV, sondern nur seinem Gott Jehova verpflichtet fühlte. Eine einzige Verweigerung konnte die Verfolger in rasende Wut versetzen, was die Gewichtung hier nicht auf die Zählung von Unterschriften legt, sondern mehr auf die moralische Qualität, die jeder Unterschriftsverweigerung anhaftete. Zudem stellen Hans Hesse / Jürgen Harder fest:

„Nicht allein an der Unterschriftsverweigerung entschied sich der Widerstandsgeist einer Zeugin Jehovas (so gab es viele Zeuginnen Jehovas, die zwar nicht unterschrieben, aber sich den übrigen Verweigerungen ihrer Glaubensschwestern nicht anschlossen), genausowenig wie umgekehrt geschlossen werden kann, daß eine Unterschriftsleistung kategorisch weitere Widerstandshandlungen ausschloß.“[35]

Jeder Verweigerungsfall steht für sich, so daß Christine King in ihrer Rezension zum Sammelband feststellt: „This was no orchestrated mass resistance movement; this was a set of individuals, linked by their beliefs, who refused to [S. 128] bow the knee“ (Das war keine organisierte Massenbewegung des Widerstands, sondern ein Verbund von Individualisten, die im Glauben verbunden den Kniefall verweigerten.)[36]. Die individuelle Entscheidung hatte mit „theokratischer Kriegführung“ (Kriegslist) nichts zu tun, ein Begriff, mit dem JZ früher das Verschweigen oder „Verstecken“ wichtiger Informationen vor Feinden und Verbrechern in Zeiten akuter Gefahr für Leben und Gottesdienstfreiheit bezeichneten (wie Rahab im biblischen Kanaan, die einst zwei israelitische Kundschafter unter Flachs versteckte und die Häscher in die falsche Richtung laufen ließ). Rückblickend auf die Verfolgungszeit heißt es zusammenfassend im Wachtturm vom 15. April 1956:

„Angesichts der obenerwähnten biblischen Beispiele befand sich Jesus im Einklang mit dem Geiste Gottes, Jehovas, als er seine Apostel unterwies und sie wie Schafe unter Wölfe aussandte: ‚Erweist euch so vorsichtig wie Schlangen und doch so harmlos wie Tauben‘. Da die unchristlichen ‚Wölfe‘ den ‚Schafen‘ den Krieg erklären und ‚tatsächlich wider Gott streiten‘ wollen, ist es angebracht, daß die harmlosen ‚Schafe‘ im Interesse des Werkes Gottes gegenüber den ‚Wölfen‘ Kriegslist anwenden. Niemand, gegen den diese Strategie angewandt wird, wird dadurch ungerechterweise verletzt, während dagegen die ‚Schafe‘ geschützt, das heißt die Interessen, die den Schutz verdienen, gewahrt werden. Gott verpflichtet uns nicht, die Dummheit der Schafe an den Tag zu legen und unserem kämpfenden Feind in die Hand zu arbeiten. […] Wenn die wölfischen Feinde falsche Schlußfolgerungen aus unseren Überlistungsmanövern ziehen, wird ihnen doch durch die harmlosen Schafe, die in ihren Beweggründen so arglos wie Tauben sind, kein Leid angetan. Ihr Vorgehen entspringt nicht dem Hass eines Lügners. […] Die Bedrücker der Schafe so zu überlisten, bedeutet nicht etwa, daß man verfehle, ‚dem Kaiser die Dinge zu geben, die des Kaiser sind‘. (Matth. 22:21) Wenn Jehovas Volk vom wölfischen Feind ins Versteck getrieben wird, gleichwie David von Saul in die Höhle Adullam und in andere Höhlen getrieben wurde, dann ist ihr unterirdischer Gottesdienst kein Werk des Truges und der Lügen, nur weil er nicht offen vor den gierigen Augen der Wölfe vor sich geht. (2. Sam. 23:13; 1. 22:1; 24:3-10; 1. Kön. 18:4, 13)“ [37]

Gegner der ZJ mißdeuteten die defensive Schutzvorkehrung oder funktionierten sie, so in der DDR, zur Diskreditierung der ZJ um.[38]

Zur Ablehnung von Blutwurst im KZ schreibt Richard Singelenberg: „It is improbable that the refusal to eat these products was based on doctrinal foundations since the well-known WBTS teaching to abstain from blood (including blood transfusions) was not promulgated until 1945“ (Unwahrscheinlich ist, daß sich die Weigerung, solche Lebensmittel zu essen, auf Glaubensdoktrinen gründete, da die bekannte WBTS-Lehre, sich des Blutes zu enthalten [Bluttransfusionen eingeschlossen] [S. 129] erst ab 1945 verbreitet wurde). Bereits 1927 (deutsch 1928) gab allerdings der englische Wachtturm, das Sprachrohr der ZJ, Hinweise zur biblischen Lehre von der „Heiligkeit des Blutes“, und im Januar 1939 erklärte die Zeitschrift explizit in Deutsch (in Englisch 1938):

„Wenn ein Mensch ein Tier als Nahrung braucht, darf er es befugterweise töten und sein Fleisch essen; doch darf er das Blut nicht essen; denn das Leben ist im Blute, und das Leben gehört Jehova: ‚Alles, was sich regt und lebt, das sei eure Speise; wie das Kraut, das grüne, gebe ich euch alles. Nur Fleisch, das seine Seele – sein Blut – noch in sich hat, dürft ihr nicht essen‘ (1. Mose 9:3, 4; rev. Zürcherbibel).“[39]

Die gleiche Aussage über das biblische Blutverbot steht im Schweizer WBTS-Buch Die Rettung (englisch Salvation, 1939),[40] das wohl 1939/1940 erschien, und die Exegese erreichte die ZJ in Hitlerdeutschland in verbotenen Untergrundschriften, worauf vielen ZJ die Tragweite des Blutverbots bewußt wurde. Häftling Erich Mundt bemerkt über die Situation unter JZ im KZ Sachsenhausen:

„Im Sommer 1940 sickerte die Nachricht durch, daß Christen sich vom Blutessen enthalten müssen. Darüber entstanden dann heftige Diskussionen, denn keiner war in der Lage, dies richtig zu erklären. Doch als in dieser Zeit holländische Brüder ins Lager eingeliefert wurden, berichteten sie, was der Wachtturm über diese Dinge gelehrt hatte. Die holländischen Brüder zeigten uns dann durch ihr Beispiel, daß sie keine Blutwurst mehr aßen, und so schlossen auch wir uns ihnen an.“

Ein Hinweis zur Interpretation von ZJ-Quellen: Erich Mundt beobachtete „heftige Diskussionen“. Doch was ZJ als heftig und extrem ansehen, kann objektiv durchaus einen geringeren Grad der Intensität haben, zumindest für Außenstehende. So gab es unter den ZJ-Frauen im KZ Ravensbrück solche, die sich überdurchschnittlich streng verweigerten und von der SS als „Extreme“ bezeichnet und besonders hart drangsaliert (und schließlich ermordet) wurden, was die übrigen ZJ zwar bitter beklagten, ohne damit aber die religiöse Homogenität und den Zusammenhalt mit ihren „Schwestern“ aufzukündigen.[41] Auch die Wahrnehmungen und Beurteilungen der ZJ durch Mithäftlinge, die sich erheblich voneinander unterscheiden können, sind kritisch abzuwägen: Neben Respekt für die konsequente, mutige Haltung der ZJ gab es Unverständnis über ihre Motivation, auch Mißtrauen und Vorbehalte, die größtenteils ideologisch bedingt waren. Richard Singelenberg bringt im Kontext der Blutwurstverweigerung die Beobachtungen der Kommunistin Margarete Buber-Neumann [S. 130] ein, die als Blockälteste die ZJ in Ravensbrück beaufsichtigte und deren Wahrnehmungen von anderen Wissenschaftlern wie folgt analysiert worden sind:

„Die Beschreibung geht über das bloße Schildern des Erlebten hinaus. Sie transportiert ein negatives, ja abschreckendes Bild. […] Diesen negativen Wertungen stehen andere, positive gegenüber. Allesamt unterstreichen sie die ambivalente Wahrnehmung der ‚Bibelforscherinnen‘ in dem KZ. […] Respekt und Bewunderung auf der einen, Ablehnung und Unverständnis auf der anderen Seite blieben die beiden Pole der Wahrnehmung der Zeuginnen Jehovas in dem FKL Ravensbrück durch die Angehörigen anderer Häftlingsgruppen“ (Hesse / Harder). –  „Sie hatte als Atheistin keine besonderen Sympathien für die Bibelforscher und ihre religiösen Motive. An manchen Stellen spürt man die Absicht, sie lächerlich zu machen, gleichzeitig die Unfähigkeit, Parallelen zur eigenen ehemaligen kommunistischen Weltanschauung zu ziehen. Gerade deshalb wirkt die Darstellung realistisch und authentisch“ (Yonan).[42]

Einleitend bemerkt Richard Singelenberg: „The organization’s claim, made in the 1960s, that they [the sad statistics] reflect a persecution ‘worse than that of the Jew’ is an untenable assertion from any perspective“ (Die von der Organisation in den 1960er Jahren gemachte Aussage, dass sie [die traurige Statistik] eine Verfolgung schlimmer als die der Juden widerspiegele, ist in jeder Hinsicht unhaltbar.). Gemessen an den sechs Millionen jüdischen Opfern der Shoah erscheint die Aussage von 1960 zunächst befremdlich. Doch der fragliche Satz in dem exegetischen JZ-Werk, der damit in erster Linie theologisch (nicht wissenschaftlich historisch) zu sehen ist, steht im Kontext mit einer Auslegung von Offenbarung 16,9 (die Verfolgung der ZJ als Ausdruck des Wütens Satans gegen das Volk Gottes, das hier religiös als äußerst schwerwiegend gewertet wird) und dem vom Papst 1933 proklamierten „Heiligen Jahr“ und lautet: „Unterrichtete Personen wissen, daß sich in jenem Jahr Hitler zum Nazi-Diktator Deutschlands erhob, daß über Jehovas Zeugen von seiten der Nazis eine entsetzliche Verfolgung hereinbrach, die schlimmer war als die der Juden, und daß die nazi-faschistischen Achsenmächte in jenem Jahrzehnt den Völkerbund torpedierten und den blutigen Zweiten Weltkrieg entfachten“ ([…] in that same year [1933] Hitler became dictator of Nazi Germany, a horrible Nazi persecution of Jehovah’s witnesses, worse than that on the Jews, began.)[43] Die WBTS-Verfasser hatten mit Sicherheit die Aussage eines jüdischen KZ-Überlebenden im Sinn, die 1942 in London veröffentlicht wurde: „The Earnest Bible Students were treated the most brutally, even more brutally than the Jews.“ (Die Ernsten Bibelforscher wurden am brutalsten behandelt, sogar [S. 131] schlimmer als die Juden.)[44] Er beschreibt hier eine Situation, wie sie 1937/1938 bestand, als die SS die ZJ im KZ Dachau (ähnlich in anderen Lagern) besonders brutal behandelte, sie isolierte, mit Sonntagsarbeit und Schreibverbot belegte sowie in der Strafkompanie „bis an den Rand der Vernichtung“ (ein Betroffener) peinigte. (Erst nach der barbarischen Reichspogromnacht zum 10. November 1938, die die Vertreibung der Juden ins Ausland forcieren sollte, füllten sich die KZ Buchenwald, Dachau und Sachsenhausen, wo es die meisten ZJ gab, mit Juden.) Wenn die ZJ in den KZ der Vorkriegszeit gemäß dem jüdischen Augenzeugenbericht „sogar schlimmer als die Juden“ (even more brutally than the Jews) behandelt wurden, dann kann die Feststellung, daß 1933 „eine entsetzliche Verfolgung hereinbrach, die schlimmer war als die der Juden“, in diesem religiösen Kontext nicht falsch sein, da sie sich nicht auf die Shoah bezieht. Aus der Wachtturm-Literatur isolierte Zitate erscheinen weniger suspekt, wenn man sie im Zusammenhang liest.

Die SS-Terrorgewalt gegen die ZJ, „besonderes Haßobjekt der SS“, die „mit unvorstellbarer Grausamkeit“ (Garbe) gegen sie wütete, war tatsächlich zeitweise intensiver als anderen Häftlingsgruppen gegenüber, und sie verstärkte sich noch mit Kriegsbeginn.[45] (Im Mai 1945, nach der Besichtigung des befreiten KZ Buchenwald, konstatierte Journalist Björn Hallström: „In Tat und Wahrheit wurden sie schlimmer behandelt als irgendeine andere Gruppe. Aber es gelang ihnen durch ihren Glauben an Gott besser als irgendwelchen anderen, diese Leiden zu überstehen. Die andern Gefangenen bestätigen dies ebenfalls.“[46]) Dann, ab Ende 1942/1943, verbesserte sich graduell die Lage der ZJ innerhalb des KZ-Systems, was im Rahmen der neuen SS-Politik geschah, angesichts der Kriegskosten die Arbeitskraft der KZ-Häftlinge effizienter auszubeuten. Albert van de Poel beobachtete die gemeinsame Unterbringung der ZJ mit den Juden im KZ Neuengamme und schreibt:

„Schließlich wurden im Jahr 1942 die Bibelforscher zum Arbeitseinsatz aufgerufen und selbst in Vertrauensstellungen gestellt. Und ihre Aufteilung auf die verschiedenen Baracken bestätigte ihre Befreiung aus dem Zustand ganz besonderer Unwürdigkeit [S. 132] und Verachtung. Trotz ihrer nie verleugneten, unversöhnlichen Feindschaft gegen die nationalsozialistischen Anordnungen!“[47]

Hohe NS-Funktionäre unterwarfen die ZJ nun auch harter Zwangsarbeit in SS-Haushalten, Lebensbornheimen, Handwerkskommandos oder Landgütern und zogen dabei Fleiß, Ehrlichkeit und handwerkliches Geschick der ZJ, denen Flucht und Sabotage fremd waren, mit ins Kalkül.[48] Die „bessere“ KZ-Haftsituation für einen Teil der ZJ kann nicht relativiert oder mit dem Geschick der Holocaust-Opfer in den Todesfabriken verglichen werden. Als KZ-Häftlinge mit dem lila Häftlingswinkel blieben diese bedauernswerten Menschen erniedrigt und der Freiheit beraubt, rechtlos und der Willkür des Wachpersonals ausgeliefert, unzureichend verpflegt und ärztlich versorgt; bei „falschem“ Verhalten drohten noch immer Strafen oder unter Umständen der Tod.

Des weiteren schreibt Rezensent Singelenberg: „Daxelmüller, in his paper, states that the Gestapo and the SS misused them as informants by letting them co-supervise other prisoners“ (Daxelmüller schreibt in seinem Aufsatz, daß die Gestapo und die SS sie als Kalfaktoren einsetzten und so als Informanten mißbrauchten.). Christoph Daxelmüller bewertet die Verwendung von ZJ (hier im Gefängnis) zwar als „Mißbrauch“, nicht aber sein Zeitzeuge Hanns Lilje, den er zitiert, und der davon spricht, daß die Gestapo die ZJ gern wegen ihrer Wahrheitsliebe „benutzte“ (because of their absolute love of truth, the Gestapo readily used them as ‚trusties‘ in various prisons) (29). Tatsächlich aber überwog beim späteren evangelisch-lutherischen Landesbischof Hanns Lilje das Lob für die ZJ, als er 1947 berichtete:

„Wegen ihrer absoluten Wahrheitsliebe benutzte die Gestapo sie sehr gern in den verschiedenen Gefängnissen als ‚Kalfaktoren‘; denn in ihrer Wahrheitsliebe gingen sie so weit, daß sie auch die Grenze der Kameradschaftlichkeit nicht gelten ließen. So war es für die Gestapo leicht, mit ihrer Hilfe die anderen Gefangenen zu beaufsichtigen. Aber ihnen gebührt trotz allem jene Achtung, die wir etwa den ‚Schwärmern‘ der Reformationszeit schulden. Wie jene haben sie beispiellose Blutopfer gebracht […] Nun dienten sie auch bei uns und trugen unleugbar ein Element der Menschlichkeit in das dunkle Haus. Nicht alle von ihnen sind dem landeskirchlichen Pfarrer freundlich begegnet, aber meist waren sie gütig und umgänglich. Noch in ihrer schwärmerischen Einseitigkeit waren sie menschlicher als viele der SS-Jünglinge, die brutal und in jeder Hinsicht formlos waren. Gustav aber, der für unseren Flur zuständig war und dessen Familiennamen ich nie erfahren habe, trug eine achtjährige, zum Teil sehr schwere Gefangenschaft mit einer fröhlichen und christlichen [S. 133] Gelassenheit, an der alle Brutalität einer feindlichen Welt völlig spurlos vorübergegangen war.“[49] (Kursivschrift hinzugefügt)

Augenzeugen bestätigen den positiven Eindruck: ZJ haben „sich nicht durch ihre Vorzugsstellung korrumpieren lassen“, schreibt Hermann Langbein ausdrücklich – er lernte die ZJ im KZ Auschwitz als „korrekt, hilfsbereit, freundlich“ kennen.[50] Bruno Bettelheim, einst selbst KZ-Häftling, stellt keinen „Mißbrauch“ der ZJ durch die SS fest, sondern konstatiert:

„Weil sie gewissenhafte Arbeiter waren, wurden sie oft als Kapos ausgewählt. Wenn sie das geworden waren und die SS-Leute ihnen einen Befehl gaben, bestanden sie darauf, daß die Häftlinge die Arbeit gut und in der dafür vorgesehenen Zeit verrichteten. Sie waren zwar die einzige Gruppe von Häftlingen, die andere Lagerinsassen nie beschimpften oder mißhandelten (im Gegenteil, sie waren in der Regel recht höflich gegenüber ihren Mithäftlingen), aber die SS-Leute bevorzugten sie dennoch als Kapos, weil sie arbeitsam, geschickt und zurückhaltend waren. Im Gegensatz zu dem ständigen mörderischen Kleinkrieg zwischen den anderen Häftlingsgruppen mißbrauchten die Zeugen Jehovas die Tatsache, daß sie mit den SS-Leuten zu tun hatten, nie dazu, sich eine Vorzugsstellung im Lager zu verschaffen“ (Because of their conscientious work habits they were often selected as foremen. But once a foreman, and having accepted an order from the S.S. they insisted that prisoners do the work well and in the time allotted. Even though they were the only group of prisoners who never abused or mistreated other prisoners, S.S. officers preferred them as orderlies because of their work habits, skills or unassuming attitudes. Quite in contrast to the continuous warfare among the other prisoners groups, the Jehovah’s Witnesses never misused their closeness to the S.S. officers to gain positions of privilege in the camp.)[51]

Die selektive Auswahl von Zitaten kann zu dubiosen Ergebnissen führen, was beim „Antisemitismus“-Vorwurf besonders ernster Natur ist.

IV. Jehovas Zeugen und die Juden

Die ZJ im Deutschen Reich begegneten Juden in ihrem sozialen Milieu und als Mithäftlinge, und Juden konnten sich ihrem Glauben anschließen. Im religiösen Schrifttum der ZJ und vor allem in der die Bibel wird viel von Juden berichtet (so von Jesus von Nazareth und den 12 Juden, den Mitbegründern des Christentums, die Mißstände im jüdischen Establishment verurteilten, ohne [S. 134] „antijüdisch“ zu sein), was die Anschauungen der ZJ prägte.[52] Die deutschsprachigen ZJ druckten im November 1938 – praktisch vor der Reichspogromnacht – folgende klare Stellungnahme für das jüdische Volk und gegen Antisemitismus:

„Zum Schluß bedarf die Behauptung des Ministers Kerrl[53], auch Christus habe einen unerhörten Kampf gegen das Judentum geführt, das ihn auch deshalb ans Kreuz geschlagen habe‘, einer Richtigstellung; denn diese Behauptung ist nicht mehr und nicht weniger als eine brutale Vergewaltigung des biblischen Berichtes und ist bezeichnend für die Gesamteinstellung des Reichsministers.

Die Speisung der Fünftausend an einem Bergabhang, die vielen wunderbaren Heilungen, die Berichte über die Bergpredigt des Herrn, über Jesus als Kinderfreund, über den Umgang des Herrn mit seinen Jüngern und über den triumphalen Einzug in Jerusalem sind einwandfreie Beweise für die Liebe und das Wohlwollen des Herrn Jesus Christus zum jüdischen Volke. Sein Kampf galt lediglich den religiösen Götzendienern unter dem jüdischen Volke, die – wie die Nazis – den Namen Gottes zum Schein und zur Täuschung des Volkes im Munde führten, deren Herzen aber weit von Gott entfernt waren (Matthäus 15:1-10). Es kann und darf nicht angehen, daß man das Wort Gottes unwidersprochen und ungestraft zur Unterstützung der widersinnigen, unvernünftigen ‚Rassentheorie‘, sowie der grausamen Propaganda des Antisemitismus heranzieht. Gottes Wort der Wahrheit hat eine weit ehrenvollere Aufgabe auf Erden zu erfüllen, die zu begreifen sehr wahrscheinlich einem Nazi nicht gegeben ist.

Wahres, positives Christentum kann nicht als Privilegium einer einzelnen Nation beansprucht werden, wie auch Christus Jesus nicht speziell für die Deutschen starb und Jehova Gott die Erde nicht lediglich der Deutschen wegen erschuf. Sein Wort sagt: ‚Und er hat aus e i n e m Blute jede Nation der Menschen gemacht, um auf dem ganzen Erdboden zu wohnen, indem er verordnete Zeiten und die Grenzen ihrer Wohnung bestimmt hat, daß sie Gott suchen, ob sie ihn wohl tastend fühlen und finden möchten, obgleich er nicht fern ist von einem jeden von uns‘ (Apostelgeschichte 17:26, 27). Weil die Zeugen Jehovas nicht der verkehrten, unbiblischen Auffassung von einem ‚nationalen‘ Christentum beipflichten, sondern dem Willen Gottes gemäß mit ihrer Brüderschaft in allen Nationen, Zungen und Sprachen innig verbunden sind, darum glaubt man im Dritten Reich, sie unter die Internationale des Kommunismus einreihen zu können. Dabei ist man so inkonsequent, daß man die Internationalität der römisch-katholischen Hierarchie gänzlich übersieht, weil man sie dort ganz einfach nicht sehen will, und weil dieses heuchlerische Religionssystem vom gleichen Geiste wie der Nazismus beherrscht ist.“[54] (Kursivschrift hinzugefügt)

Hitler und die Nationalsozialisten waren dagegen von einem programmatischen Haß auf die Juden erfüllt und bezeichneten sich als „judenfeindlich“, „Judengegner“ – antisemitisch. Die fanatischen Rassisten warfen den ZJ vor, [S. 135] aus ideologischen Gründen „ungemein judenfreundlich“ und gegen ihre Rassengesetze zu sein, weil sie nachweislich alle Menschen als gleichwertig ansahen.[55] In einer Pflichtlektüre für Sachbearbeiter in staatlichen Dienststellen behauptete die Gestapo 1936:

„Das Ziel der Bibelforscher ist die Vernichtung aller bestehenden Staatsformen und Regierungen und die Aufrichtung des Reiches Jehovas, in dem die Juden als das auserwählte Volk der Herrscher sein sollen. […] Die Rassegesetzgebung des nationalsozialistischen Staates wird von den Zeugen Jehovas abgelehnt. Ihre Lehre lautet: ‚Alles, was Menschenantlitz trägt, ist gleich.‘“[56]

Die Ablehnung der NS-Rassenideologie durch die ZJ kam bei den Aburteilungen durch die Sondergerichte immer wieder zur Sprache.[57] Völkisch-antisemitische Kreise hatten bereits in den 1920er Jahren gegen die „jüdische Wesensart“ der „Brooklyner Sekte“ haßerfüllt gehetzt und am Gebrauch des Alten Testaments (AT) und des Gottesnamens Jehova Anstoß genommen (316).[58] Während der Zeit des NS-Regimes eskalierte die Situation. „Es gab nicht wenige Vertreter der Kirchen, die offen zum Judenhaß aufriefen. Eine vergleichbare Situation ist bei den Zeugen Jehovas nicht festzustellen“, befindet Detlef Garbe.[59] Wenn man nach 1945 versuchte, JZ eine „verbrecherische Unterstützung der antisemitischen Hitlerpolitik“ zu unterstellen (ein Relikt aus der DDR- bzw. MfS-Zeit),[60] so stellt sich zunächst die Frage: Wie haben die deutschen ZJ damals die Juden behandelt, mit denen sie als Nachbarn, Kunden oder Internierte in Berührung kamen?

Wie die Belege zeigen, schloß die Mitmenschlichkeit und Hilfsbereitschaft der ZJ die bedrängten Juden in Deutschland und in anderen Ländern ein. Einige Beispiele: Martin Bertram (104 Monate Haft) weigerte sich 1935, seine [S. 136] Bäckerei in Frankfurt am Main als „Deutsches Geschäft“ zu kennzeichnen und Juden als Kunden auszugrenzen; Familie Wismach in Soest kaufte trotz der wachsenden judenfeindlichen Atmosphäre bei Juden und gab einer jüdischen Familie ein Lämmchen für ihre Passahfeier. ZJ in Heilbronn brachten Juden nach dem 10. November 1938 heimlich Nahrungsmittel.[61] Eine Biographin der in Auschwitz ermordeten jüdischen „Nesthäkchen“-Autorin Else Ury schreibt über die Hauswartsleute Neumann: „Sie waren Zeugen Jehovas und ließen sich nicht durch die verordnete Mehrheitsmeinung von ihrer Freundschaft und Hilfsbereitschaft zu den Urys abbringen. Mutige Leute! Sie hatten schon Ärger bekommen und waren bei der Gemeindeverwaltung negativ aufgefallen.“[62] Am 2. Juli 1939 lobte Der Tog, eine yiddische Tageszeitung in New York, die ZJ für die praktische Hilfe, die sie den Juden in Danzig leisteten, nachdem diese dort vom Einkauf in den Lebensmittelgeschäften mit den Schildern „Juden unerwünscht“ ausgeschlossen wurden.[63]

In Berlin versteckte 1942 das Ehepaar Gumz Juden in seiner Wohnung;[64] 1943 verbarg eine ZJ den späteren Showmaster Hans Rosenthal als jungen Juden ein Jahr lang in einer Gartenscheune und teilte ihr karges Essen mit ihm.[65] In Amsterdam war es Andreas Schmidt, der in den Kriegsjahren 26 Personen vor der Gestapo versteckte, darunter eine fünfköpfige jüdische Familie; andere ZJ unterstützten ihn dabei. Die Deutschen lieferten die ZJ Jeanne van Eijk aus Gouda wegen „Judenbegünstigung“ in das KZ Vught ein, weil sie einem jüdischen Mädchen Obdach gewährt hatte; dort traf sie Jo Wildschut und Annie de Min, andere ZJ, die im Frauenlager ihre Nahrungspakete mit kranken Jüdinnen teilten, ihnen halfen, ihre Betten zu machen, Wasser holten usw. Familie Bakker in Assen gewährte einem jüdischen Geschäftsmann sechs Monate lang Unterschlupf. In der Kriegszeit „schmuggelte“ der ZJ und Polizist van Gaalen Juden zu einem Versteck in einem Krankenhaus in Den Haag. Im Vernichtungslager Auschwitz gab die Holländerin Manna Kamp einem jüdischen Sänger regelmäßig Brot, so daß dessen Frau nach der Befreiung die ZJ fünf Jahre lang suchte, um ihr zu danken.[66] Eine jüdische Überlebende des KZ Lichtenburg (1938) bemerkte über ZJ: „Obwohl den nichtjüdischen Häftlingen [S. 137] verboten war, mit uns zu sprechen, richteten sich jene Frauen nicht danach, sondern beteten für uns, als ob wir zu ihrer Familie gehörten, und ermahnten uns, stark im Geiste zu sein und durchzuhalten.“[67] Über die Bibelforscher des KZ Buchenwald sagte ein Jude: „Sie waren andern Gefangenen immer behilflich. Als am 10. November 1938 mit dem Pogrom Massen von Juden in das Lager eingeliefert wurden, gingen die ‚Jehova-Schweine‘, wie die Wächter sie nannten, mit einer Brotration zu den alten und ausgehungerten Juden und blieben dafür selbst etwa vier Tage ohne Nahrung.“[68] In den chaotischen Stunden vor der Befreiung dieses Lagers nahm die ZJ-Gruppe zwei Juden auf und half ihnen zu überleben.[69] Die Literatur kennt weitere Beispiele, wie ZJ verfolgten Juden beistanden, innerhalb der KZ Mitleid mit geschundenen Juden zeigten und Befehle ignorierten, Juden zu mißhandeln.[70] Eva Fogelman bemerkt zusammenfassend: „Despite the fact that Jehovah’s Witnesses were rounded up along with the Jews, they too came to the aid of the Jews“ (Auch ZJ kamen den Juden zu Hilfe, obwohl sie tatsächlich wie die Juden verhaftet wurden.)[71] Es überrascht nicht, wenn Detlef Garbe die ZJ von dem „unter dem Rassenhass implizierenden Begriff ‚Antisemitismus‘“ freispricht, Bewertungen, die ZJ seien Vertreter eines „‚religiös motivierten‘ (Kater, Bibelforscher, S. 187)[72] bzw. ‚klaren Antisemitismus‘ (Penton, Story, S. 42; ‚outright anti-Semitism‘)“[73] ablehnt und feststellt:

„Viele der unter Berufung auf die ‚Wilmersdorfer Erklärung‘ in der Literatur getroffenen Urteile gehen mit ihrer Kritik fehl bzw. werden dem Text und der Situation nicht gerecht. So wird man nicht davon sprechen können, daß die Zeugen Jehovas sich damit als ‚Antisemiten‘ bekannten […] Bezeichnungen wie ‚Sympathiekongreß [S. 138] für den Nationalsozialismus‘ […] sind ebenso Resultat einer vom Willen zur Diskreditierung geleiteten Bewertung wie die im ‚Gebhard‘, der DDR-Dokumentation von 1970, aus der Erklärung herausgelesene ‚verbrecherische Unterstützung der antisemitischen Hitlerpolitik‘ (Gebhard, Zeugen Jehovas, S. 166).“[74]

Es war vor allem die eingangs erwähnte biblische Lehre vom gemeinsamen Ursprung der Rassen (hinzu kamen die biblischen Gebote der Nächstenliebe und Friedfertigkeit), die JZ veranlaßte, sich gegen Rassismus generell auszusprechen[75] und Antisemitismus sowie Antijudaismus (Juden als „Gottesmörder“ darzustellen und ihnen Ritualmorde anzudichten) abzulehnen[76]. Detlef Garbe stellt fest: „Ein christlicher Antijudaismus war der Glaubenslehre der Bibelforscher in den zwanziger Jahren gänzlich fremd.“[77] Ist dagegen der Vorwurf einer (scheinbar) „teilweise antijüdischen Diktion“ der Resolution vom 25. Juni 1933 und anderer IBV-Textstellen gerechtfertigt? Hatten JZ die fundamentale Lehre von der Gleichheit aller Menschen zwischenzeitlich aufgegeben?

Seit 1881 enthalten die englischen WBTS-Publikationen Meldungen über Judenverfolgungen in Deutschland,[78] Polen und anderen Ländern, wobei auch Mitgefühl für die Verfolgten (shameless persecution […] dreadful hunting of the Jews) (schamlose Verfolgung […] furchtbare Jagd auf Juden) zum Ausdruck kommt[79]. Versuche, die Juden zu bekehren, waren für die IBV kein Thema;[80] ihre Schriften nährten dagegen zunächst die Hoffnung, daß [S. 139] die Zeichen der Zeit (Zionismus) das jüdische Volk überzeugen würden, nicht Politikern, sondern Gott Jehova gehorsam zu folgen: „True Christians should have the greatest interest in the Jew, not to try to make of him a Christian, but to try to make him understand his place in God’s wonderful plan“ (Wahre Christen sollten an einem Juden größtes Interesse haben, nicht um zu versuchen, aus ihm einem Christen zu machen, sondern um zu versuchen, ihm seinen Platz in Gottes wunderbarem Vorhaben verständlich zu machen.)[81] Vor 1931/1932 glaubte die IBV nämlich (eine Art unpolitischer, religiöser „Zionismus“[82]), daß die Wiederherstellungs-Prophezeiungen der althebräischen Propheten des AT erstens auf die Rückkehr der Juden aus dem Exil in Babylon im 6. Jahrhundert v.u.Z. und zweitens auf die jüdische Neubesiedelung Palästinas in der Neuzeit anzuwenden seien. Seit 1932 beziehen JZ die zweite Erfüllung nur noch ausschließlich auf die in den Tagen der Apostel gebildete „Kirche“ oder Christenversammlung im allgemeinen (griechisch ekklesía), das „geistige Israel“ des Neuen Testaments (NT).[83] Bewirkte die neue Exegese eine Revision der Stellungnahme, der Jude sei ein „ebenso hochwertiger Mensch“?[84] Die neue Sichtweise hatte keinen negativen Einfluß auf die bestehende JZ-Lehre von der ethnischen Gleichstellung der Juden mit allen anderen Menschen, was die Nationalsozialisten ja mit veranlaßt hatte, die ZJ zu bekämpfen.[85] Die NS-Propaganda zitierte zum Beispiel empört aus dem ZJ-Buch Leben (1929), wo es heißt: „Die Judenverfolgungen durch sogenannte Christen sind einer der schwärzesten Schandflecke der Weltgeschichte.“[86] Ebensowenig [S. 140] änderte das neue Verständnis etwas am Mitgefühl der ZJ für verfolgte Juden, wie 1945 betont wird: Today Jehovah’s witnesses entertain a wider view of those prophecies which were once interpreted as applying only to Jews according to the flesh and only to Palestine as the Promised Land. […] But this does not mean that they are indifferent to the sufferings and the hopes of the fleshly descendants of Abraham (Heute vertreten JZ ein besseres Verständnis bezüglich dieser Prophezeiungen, die früher so verstanden wurden, als wenn sie nur auf Juden gemäß dem Fleische und auf Palästina als gelobtes Land anzuwenden waren … Das bedeutet aber keineswegs, daß ihnen die Leiden und Hoffnungen der fleischlichen Nachkommen Abrahams gleichgültig sind.)[87]

Einige Beobachter meinen dagegen, daß ab 1932 „auch in den Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas ein gewisser religiöser Antijudaismus Einzug [hielt], der in Rutherfords Reden und Schriften zuweilen mit religiösen Verwerfungen einherging“, und in dieser Frage zeige „seine Argumentation nunmehr Ähnlichkeit mit der in den großen Kirchen damals ebenfalls vorherrschenden antijüdischen Sichtweise“; gleichzeitig wird eingeräumt, daß Rutherfords „Verwerfungsstil allerdings primär religiösen Charakter“ habe.[88] Dieser in erster Linie religiöse Charakter der Argumentation darf nicht neutralisiert und Rutherfords Redestil nicht verallgemeinert werden. Die IBV-Schriften haben gelegentlich auch vor 1932 die Typisierung jüdischer Kapitalisten verwendet, ohne „antijüdisch“ zu sein. So zeigt die Zeitschrift Das Goldene Zeitalter (GZ) vom 15. Juni 1925 (Bern) auf der Titelseite eine Illustration zum Thema „Die Wiederherstellung Israels“, nimmt auf die Wiederherstellungsprophezeiungen des AT Bezug und bemerkt: „Allerdings sind es nicht die Geld- und Schacher-Juden, von denen hier der Prophet redet; es wird ein gedemütigter, gottsuchender Überrest des Volkes Israel sein.“ Wer das Zitat isoliert und übersieht, daß der vorangehende Artikel „Alles zum Besten“ die jüdische Talmud-Geschichte von Rabbi Akiba als positiven Erbauungsstoff für Bibelforscher rezipiert, verkennt die Situation.[89]

In der Wilmersdorfer „Erklärung“ vom 25. Juni 1933 ist von „Handelsjuden“ (commercial Jews) die Rede, ein Wort, das seit dem 19. Jahrhundert in deutschen Wörterbüchern zu finden ist, also keine NS-Terminologie darstellt (316). Gemeint war das „Geldjudentum“, ein Begriff, der zum Beispiel aus jüdischem Mund auf dem ersten Zionistenkongreß 1897 fiel: „Max Nordau […] hat in seiner Rede vom Sonntag einen schonungslosen Ausfall gegen das [S. 141] Geldjudentum unternommen, der in der Versammlung lauten Beifall erweckte.“ Über die „100 oder 150 überreichen Juden“ sagte Nordau: „Für das wahre Judentum haben sie nie etwas gethan, als etwa in einer Anwandlung von prahlerischem Grossmut einige Almosen hingeworfen. Und nun geht seit Jahrhunderten die Sage, die Juden besässen alle Macht und Herrschaft der Welt, seien die Verkörperung des Mammons, während doch der überwiegende Teil unseres Volkes mit der bittersten, tagtäglichen Not zu kämpfen hat“ (330, Anm. 88).[90]

Handelt es sich bei den oben erwähnten ZJ-Zitaten um eine Art Antijudaismus im Sinne einer Kampfansage an das jüdische Volk, gegen ihr Wesen oder ihre Religion? Keineswegs, wie durch die eingangs zitierte Stellungnahme von 1938 deutlich wird. Nobelpreisträger Thomas Mann war zum Beispiel das Gegenteil eines Antisemiten und mit einer Jüdin verheiratet, doch die Charakterisierung und Typisierung von Juden in seinen Werken während der NS-Epoche war „weit entfernt von einer vorurteilsfreien Sichtweise“ und von Klischees des Jüdischen, einschließlich positiver Stereotype. Doch hier – wie eine Analyse seiner Schriften resümiert – „die Darstellung von Juden zu isolieren führt zu verzerrten Einschätzungen“[91]. Ähnlich verhält es sich bei der Bewertung zeitgenössischer Karikaturen von Juden in den IBSA- und IBV-Schriften oder wenn Rutherford auf das starke soziale Gefälle zwischen armen und reichen Juden reflektiert, die in New York, „Herz der Finanzwelt“ genannt,[92] lebten. Was immer der WBTS-Präsident über einflußreiche Juden in New York, London oder anderen Städten subjektiv geäußert hat – es war für JZ insgesamt nicht repräsentativ, und seine damaligen Äußerungen entziehen sich Kategorisierungsversuchen der heutigen Antisemitismus- und Antijudaismusdebatte. Der Antisemitismus-Diskurs der Moderne und seine Definitionen dürfen nicht zu anachronistischen Vergleichen führen, die den Blick auf den historischen Kontext eines Zitats verstellen.