Johannes Wrobel: Die nationalsozialistische Verfolgung der Zeugen Jehovas in Frankfurt am Main, in: Kirchliche Zeitgeschichte (KZG) / Contemporary Church History (CCH), 16. Jahrgang, Heft 2 (2003), S. 368-462 [Zusammenfassung/Übersicht]. Abstract (English): p. 278.
Johannes S. Wrobel[1]
Im Sommer 1937 erreichte ein dramatischer Bericht aus dem illegalen Untergrundwerk der Zeugen Jehovas in Deutschland das Wachtturm-Büro der Religionsgemeinschaft in der Schweiz (Bern). Er lautet:
„Ehefrauen von Zeugen Jehovas in Frankfurt a/M. erklären, dass auch in dieser Stadt furchtbare Verfolgungen gegenüber den Zeugen Jehovas eingesetzt haben. Als einige von ihnen ihre Männer nach drei bis vier Wochen Haft im Gefängnis besuchten, waren sie ganz entsetzt über das entstellte, kaum wiederzuerkennende Aussehen ihrer Männer, woraus hervorgehe, dass diese auf das Schrecklichste misshandelt und geschlagen worden seien. Ein Zeuge Jehovas mit Namen Allerdist aus Frankfurt, ein sehr intelligenter, junger Mann, wurde im Gefängnis derart behandelt, dass an seinem Aufkommen gezweifelt werden muss. – im Juni 1937. D.H.“ [2]
Die Gestapo in Frankfurt am Main war besonders im Frühjahr 1937 gegen Zeugen Jehovas (Internationale Bibelforscher-Vereinigung, IBV) in der Stadt vorgegangen, was im Rahmen einer reichsweiten Verhaftungsaktion gegen die Glaubensangehörigen geschah[3]. Ein Frankfurter Kriminalbeamter gab sich sogar als Bibelforscher aus, um sie besser dingfest machen zu können[4]. Im März und April 1937 konnten allein im Raum
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Frankfurt (einige Verhaftete wohnten in Offenbach, Dreieichenhain, Eschborn oder Schwalbach a.Ts.[5]) 41 Personen verhaftet werden[6], unter ihnen der genannte Richard Allerdist (geb. 1905), ein kaufmännischer Angestellter[7]. Jehovas Zeugen in der Schweiz veröffentlichten auszugsweise die oben zitierte Hiobsbotschaft ein Jahr später im Züricher Europa-Verlag (zusammen mit anderen Verfolgungsberichten) in dem Buch Kreuzzug gegen das Christentum[8]. Der im Schweizer Exil lebende Nobelpreisträger
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Dr. Thomas Mann bemerkte zu dem Buchmanuskript im August 1938:
„Ich habe Ihr so schauerlich dokumentiertes Buch mit größter Ergriffenheit gelesen, und ich kann die Mischung von Verachtung und Abscheu nicht beschreiben, die mich beim Durchblättern dieser Dokumente menschlicher Niedrigkeit und erbärmlicher Grausamkeit erfüllte.
Die Sprache versagt längst vor dem Gesinnungsabgrund, der sich in diesen Blättern auftut, welche von den entsetzlichen Leiden unschuldiger und ihrem Glauben mit Festigkeit anhangender Menschen berichten; sie möchte verstummen vor dem nicht mehr zu Charakterisierenden, und dennoch hat sie ein schlechtes Gewissen dabei, weil durch Schweigen der Welt die moralische Apathie und ihr elendes Nichteinmischungsprinzip nur allzu bequem gemacht wird. Wird sie durch die empörende Faktensammlung, die Sie vorlegen, doch vielleicht einen Augenblick in moralische Bewegung gebracht werden?
Man wagt kaum noch, es zu hoffen, aber auf jeden Fall haben Sie Ihre Pflicht getan, indem Sie mit diesem Buch vor die Öffentlichkeit traten, und mir scheint, einen stärkeren Appell an das Weltgewissen kann es nicht geben.“[9]
Die Welt geriet keineswegs in „moralische Bewegung“.
Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Verfolgungsgeschichte der Zeugen Jehovas im nationalsozialistischen Deutschland, wobei die historischen Bezugspunkte und Fallbeispiele hauptsächlich aus der damaligen Gruppe oder Gemeinde Frankfurt am Main stammen.
Aufgrund zeitgenössischer Angaben der Religionsgemeinschaft kann man davon ausgehen, daß im Deutschen Reich im April 1933 ein Kern von über 25.000 aktiven Zeugen Jehovas existierte, wobei rund eine halbe Million regelmäßiger Leser und Abonnenten ihrer Zeitschrift Das Goldene Zeitalter und anderer Wachtturm-Literatur unberücksichtigt bleiben[10].
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Die Bemerkung von Ministerialdirektor Dr. Wilhelm Crohne vom Reichsjustizministerium anläßlich eines sogenannten „Chefpräsidentengespräches“ zum Thema „Schutzhaft und Bibelforscher“ am 18. Juni 1937 in Berlin, „Es wurde mir bei der Gestapo gesagt, daß die Zahl der Internationalen Bibelforscher in Deutschland 5 bis 6 Millionen betrage. Ich selbst rechne mit 1 bis 2 Millionen“, beruhte auf keiner realen Grundlage[11].
Bis 1945 wurden über 10.400 deutsche Zeugen Jehovas – Frauen, Männer und Kinder – Opfer des Nationalsozialismus (insgesamt 12.600 namentlich erfaßte Verfolgte im In- und Ausland). Sie verloren auf die eine oder andere Weise ein wertvolles Gut: die Wohnung, die Arbeitsstelle oder das Geschäft, die Rente oder Unterstützung, die Kinder durch Fürsorgeentzug, die Freiheit durch Inhaftierung, die Gesundheit oder gar das Leben durch Hinrichtung, Mißhandlungen oder als Folge unmenschlicher Haft[12]. Die Namen von 152 Personen aus dem Raum Frankfurt (einschließlich Offenbach und Dreieich[13]) sind bekannt, die zur NS-Opfergruppe der Zeugen Jehovas gehören (82 Frauen, 70 Männer). Zu ihnen zählen 113 ehemalige Häftlinge des NS-Regimes (60 Frauen, 53 Männer)[14].
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Gegenwärtig liegt die Gesamtzahl der Zeugen Jehovas, die im In- und Ausland durch nationalsozialistische Verfolgungsmaßnahmen zu Tode gekommen sind, bei über 1.400 Personen. (Das Geschichtsarchiv der Zeugen Jehovas in Selters/Taunus hat bislang insgesamt 1.408 Personen, davon sind 880 Deutsche und 156 Österreicher, namentlich erfaßt, die während der Haft oder kurz danach das Leben verloren.)[15] Aus dem Raum Frankfurt am Main stammten insgesamt 18 Personen (13 Männer und 5 Frauen), die das Leben verloren oder an den Haftfolgen starben.
Der Beginn des zweiten Weltkrieges verschärfte die Situation für die nicht anpassungswilligen Zeugen Jehovas – die Zahl der Todesopfer schnellte aufgrund der Hinrichtungen wegen „Wehrkraftzersetzung“ und Wehrdienstverweigerung in die Höhe. Die Zahl der erfaßten Hinrichtungen von Zeugen Jehovas durch die Nationalsozialisten liegt bei über 360 Frauen und Männern: 129 in Brandenburg-Görden, 74 in Berlin-Plötzensee und 58 in Halle; die übrigen Zeugen Jehovas an anderen Orten, darunter 35 in einem Konzentrationslager (insgesamt werden über 270 Wehrdienstverweigerer getötet worden sein). Zum Beispiel wurden zwei leibliche Brüder von Annemarie Kusserow (geb. 1913) aus Bad Lippspringe, die seit 1960 in Eschborn bei Frankfurt lebt, wegen Wehrdienstverweigerung aus religiösen Gründen hingerichtet: Wilhelm Kusserow (geb. 1914) am 27. April 1940 in Münster; Wolfgang Kusserow (geb. 1922) am 27. März 1942 in Brandenburg-Görden[16].
Rund 8.500 deutsche Haftopfer (insgesamt über 10.500 Verhaftete) sind namentlich erfaßt, also Zeugen Jehovas, die während der NS-Zeit von der Polizei verhaftet oder von der Justiz zu Gefängnis- bzw. Zuchthausstrafen verurteilt wurden oder die in ein Konzentrations- oder Arbeitslager kamen. Von diesen Haftopfern waren über 4.000 Personen in einem Konzentrationslager – über 2.600 deutsche und rund 1.400 „nichtdeutsche“ Häftlinge. Die folgende zahlenmäßige Verteilung der Häftlinge auf die größeren Konzentrationslager hat vorläufigen Charakter, da die namentliche Erfassung von Inhaftierten noch nicht abgeschlossen ist und die Unterlagen unvollständig sind: Auschwitz (369), Bergen-Belsen (117), Buchenwald (638), Dachau (532), Dora-Mittelbau (105), die Emslandlager (213), Groß-Rosen (82), Majdanek (19), Mauthausen (401), Neuengamme (191),
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Ravensbrück (1.068), Sachsenhausen (932), Stutthof (90) und Wewelsburg-Niederhagen (309).[17]
Die Anzahl erfaßter Namen von Häftlingen für einige der frühen Lager (1933–1938) lautet vorläufig: Bad Sulza (8), Colditz (21), Columbia-Haus Berlin (8), Heuberg (1), Hohnstein (11), Moringen (391), Lichtenburg (567), Osthofen (4) und Sachsenburg (105).
Mindestens 70 Zeugen Jehovas, deren Wohnort während der NS-Zeit in Frankfurt am Main (und Umgebung) lag, erlebten die erbärmlichen, menschenunwürdigen Zustände in einem der Konzentrationslager des NS-Regimes. Bei den oben erwähnten 18 Todesopfern aus dem Raum Frankfurt (13 Männer und 5 Frauen) handelt es sich hauptsächlich um KZ-Häftlinge. In diese Gruppe gehört der Tapezierer Karl Finkernagel (geb. 1869), den die Polizei am 7. August 1937 nach der Sondergerichtsverhandlung (die Gefängnisstrafe von 1 Monat war durch die mehrmonatige Untersuchungshaft verbüßt) in das KZ Buchenwald „überstellte“. Sein Tod, der nach Aussage eines Mithäftlings auf Mißhandlungen und schwere Sklavenarbeit zurückzuführen war, wurde zweieinhalb Wochen später, am 24. August 1937, aktenkundig[18]. Über einige Frankfurter Bürger, die in Konzentrationslagern zu Tode kamen, ist relativ wenig bekannt: Gottlob Hägele (geb. 1884) starb am 19. Januar 1945 im KZ Flossenbürg und Karoline Veith (geb. 1881 oder 1882) im März oder Juni 1942 im Frauen-KZ Ravensbrück; der Kaufmann Karl Scheibner (geb. 1893), Reuterweg 83 in Frankfurt, wohnte zeitweise auch in Hildesheim und Einbeck; er verstarb am 11. Juli 1938 im KZ Sachsenhausen an „Herz- und Kreislaufschwäche bei Unterlappen-Pneumonie rechts“ (Lagerarzt) im Alter von 45 Jahren[19].
Wie der Fall Frieda Hild (geb. Buck; 1892) zeigt, konnten für einen frühen Tod auch andere Umstände als ein KZ-Aufenthalt verantwortlich sein. Ihr Ehemann Willy (Wilhelm) Hild (geb. 1894) war Musiker am Opernhaus in Frankfurt (2. Violine). Die Polizei verhaftete ihn und seine Frau Frieda am 25. Mai 1938 wegen ihrer illegalen, religiösen Tätigkeit.
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Am 29. Juli 1938 verschleppte man den Ehemann in das KZ Buchenwald[20]. Nach der Verhaftung sperrten die Städtischen Bühnen sofort sein Gehalt und entließen ihn zum 2. September 1938 fristlos. Seine herzkranke Frau Frieda kam zwar wegen einer akuten Verschlimmerung ihres Leidens und wegen Haftunfähigkeit am 30. Mai 1938 gleich wieder frei, doch sie starb 11 Monate später einen frühen Tod, der mit ihrer Verhaftung und mit der Haft ihres Mannes in einen Zusammenhang gebracht werden kann. Wilhelm Hild überlebte, doch er blieb nach 1945 aufgrund seines KZ-Aufenthaltes zu 60 Prozent erwerbsunfähig[21].
Welche Erfahrungen mit einem KZ-Aufenthalt verbunden sein konnten, zeigen exemplarisch die Berichte von einigen Frankfurter Zeugen Jehovas. Am 5. August 1937 überführte die Gestapo den Maler und Lackierer Adolf Krämer (geb. 1900) in das neu zu errichtende KZ Buchenwald, wo er die Gefangenen-Nummer 950 erhielt. Damit gehörte er zu den frühen Buchenwald-Häftlingen[22]. (Wegen seiner Ablehnung, in den Reichsluftschutzbund einzutreten und wegen der Teilnahme „an Treffen der Zeugen Jehovas in Frankfurt-Griesheim“ war er im März 1937 verhaftet und vom Sondergericht Frankfurt zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er verbüßte die Strafe bis zum 4. Juli 1937 im Gerichtsgefängnis Frankfurt-Höchst.) Adolf Krämer schildert seine Erlebnisse wie folgt:[23]
„Schnell verging der Monat Juli 1937, und dann ging es ins Lager Buchenwald. Auf dem Transport konnte ich schon viele Bekanntschaften machen mit Brüdern und Schwestern. In Buchenwald (Ettersberg bei Weimar) ankommend, begann ein neuer einschneidender Zeitabschnitt. Nur einige Baracken standen im Wald, umgeben von provisorischen Wachtürmen. Schwere Arbeit wartete auf mich. Schon bei meiner Aufnahme sagte mir [fragte mich] der Lagerführer Weißenborn, ob ich als Deutscher dem Juden Rutherford nachlaufen würde[24]; dies würde uns nun alles ausgetrieben.
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Am nächsten Tag Einteilung [in ein] Arbeitskommando: Bäume fällen, Stämme tragen. Dies alles unter ständiger Aufsicht von jungen SS Posten, die bei jeder geeigneten Gelegenheit schossen. Es war ein bunt gewürfeltes Arbeitskommando: Berufsverbrecher, politische Häftlinge und einige [der] ‚lästigen‘ Bibelforscher. Zusammen mit Brüdern Steine und Stämme zu tragen war fast unmöglich am Anfang. Ich tat es mit einem Bruder aus Oberschlesien zusammen, um gemeinsam zu arbeiten und um uns gemeinsam zu stärken. Aber o weh, die SS Wachleute haßten uns besonders. ‚Halt!‘, hieß es, ‚Das ist für zwei zu leicht.‘ Meinetwegen war es ein Baumstamm oder eine Trage mit Steinen für die neue Lagerstraße, den ‚Carachoweg‘. Wir mußten derart aufladen, daß wir fast zusammenbrachen. Da waren wir gezwungen, wieder auseinander zu kommen. Bei der ersten besten Arbeitsumstellung suchten wir uns andere Arbeitspartner – Berufsverbrecher oder politische Häftlinge. Die ersten Monate waren die schlimmsten meines Lagerlebens, nicht nur die lange Arbeitszeit, das wenige Essen, sondern die Schikanen der SS (besonders die vielen Befragungen auf der Politischen Abteilung) auf der Arbeitsstelle.
In der ersten Zeit, Herbst 1937, trat ein Scharführer, als er mich mit meiner lächerlichen Uniform sah, an mich heran und sagte, daß ich jetzt mein Fett hätte für unsere Volksverdummung. Vor ihm stehend und nichts sagend, drängte er darauf, zu antworten. Ja, sagte ich, wenn wir das Volk verdummt hätten, das müßte sich ja jetzt herausstellen. Und wenn es eine Irrlehre sei, so wäre auch ich dafür, daß sie unterginge. Die Frage, ‚Kommt das 1.000jährige Reich des Friedens durch Adolf Hitler oder Jesus Christus?‘, dies wird sich in den kommenden Jahren beweisen. Antwortet er: ‚Das wird sich beweisen – ihr blöden Scheiche!‘ Dieser Scharführer Schäfer war noch 1945 in Buchenwald Aufseher in der Wäscherei. Er hat unseren Brüdern keine besonderen Schwierigkeiten gemacht. Aber er mußte erkennen, daß das 1.000jährige Reich Adolf Hitlers nur 12 Jahre dauerte. Wie hat sich unsere Treue belohnt, wenn auch große Prüfungen unserer warteten. So waren wir glücklich, wenn wir treu sein durften. Bei den vielen Befragungen war mein stetes Gebet: ‚Herr, laß mich dir treu bleiben!‘“[25]
Den inhaftierten Zeuginnen Jehovas erging es ähnlich wie ihren Glaubensbrüdern, wie das Beispiel der Frankfurterin Anna Kanne (geb. 1882) zeigt. Die Kontoristin war am 2. Dezember 1936 in „Schutzhaft“ genommen worden. (Sie soll eine „Chronologie“ zur Bibelauslegung der Zeugen Jehovas verfaßt und sie an mehrere prominente Persönlichkeiten, unter anderem an den Frankfurter Oberbürgermeister Friedrich Krebs, versandt haben.) Nach der Verurteilung und der Strafverbüßung von 8 Monaten kam sie ab dem 23. August 1937 nacheinander in die drei Frauen-KZ Moringen, Lichtenburg und Ravensbrück[26]. Über die Ankunft und ihre Behandlung im KZ Ravensbrück schreibt sie:
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„Am 15. Mai 1939 kam ich mit dem 1. Transport nach Ravensbrück. Man sagte uns: Wenn ihr 4 Wochen dort seid, dann werdet ihr unterschreiben (dass wir Nationalsozialisten werden möchten). Jehovas Zeugen hatten die Ehre, als erste dorthin zu kommen, um für die anderen Herrschaften (Asoziale und Straßenweiber) einen angenehmen Aufenthalt zu schaffen. Als Auswurf aller sollten wir gelten. Der gesamte Lagerbestand belief sich derzeit auf ca. 950 Frauen, darunter etwa 400 Z.J. [Zeuginnen Jehovas]. Da hiess es immer wieder: ‚Wir werden euch schon kleinkriegen, in Kürze werdet ihr euch umstellen, i h r werdet sonst nie aus dem Lager herauskommen, lebend nicht!‘ Inzwischen hatten wir einen anderen Direktor bekommen, der sich durch besondere Brutalität auszeichnete. Er wollte es erzwingen, uns durch härteste Behandlung umzuschulen. Schwere Arbeiten: Ausschachten, Sandschipperei, die oft ganz sinnlos erschien, begann. Täglich, auch sonntags, standen die Frauen in glühender Hitze beim Schippen. Die Stunden schienen bei dieser eintönigen, schweren Arbeit endlos zu sein. Durst quälte uns, die erste Zeit gab es nichts zu trinken. Besonders wir mußten fast alle Ausschachtungsarbeiten für Führer- und Unterführer-, Personal- und Schwesternhäuser machen. Mit schweren Schaufeln musste der Sand 1 bis 2 Meter hinaufgeworfen werden. Aufseherinnen trieben unaufhörlich an: ‚Weitermachen! Schaufeln voll nehmen!‘ usw. Die später eingerichteten Betriebe, [wie] mechanische Strumpfstrickereien, Schneidereien für Militär, Kunstgewerbe usw., waren noch nicht im [sic] Betrieb. So saßen ganze Scharen junger, kräftiger Häftlinge, Asoziale, Berufsverbrecher usw., den ganzen Tag im Block Karten spielend und im süßen Nichtstun. Kamen dann J.Z. [Jehovas Zeugen] müde und hungrig auf die karge Abendmahlzeit wartend, dann kamen die Aufseherinnen und schrien: ‚Alle B.F. [Bibelforscher] heraus, Strohsäcke stopfen mit oder ohne Abendbrot!‘ Von dieser Zeit [an] kamen wöchentlich, später täglich, neue Transporte mit weiteren Opfern. Ehe man dann auf den ersehnten Strohsack kam, hieß es: ‚Antreten zum Zählappell!‘, der genau so gefürchtet wurde wie das Schippen, und die Leiden noch erhöhte. Morgens standen wir wohl ca. 1 Stunde, nachdem uns die Sirene um 1/2 5 Uhr geweckt hatte, abends indessen bis 2 Stunden und länger, denn dann ging ja die Zeit von unserer Nachtruhe und nicht wie morgens von der Arbeitszeit ab. Oft schippte ich noch abends beim Einschlafen, [so] dass meine Schlafdecke hochflog – so waren die Nerven aufgepeitscht durch die eintönige Arbeit, und morgens standen die Finger so steif, dass ich keine Faust machen konnte.“[27]
Auf der Flucht vor den Russen und nach dem Verlassen des KZ Ravensbrück wurde Anna Kanne am 1. Mai 1945 von einem beladenen Pferdewagen der SS (ein Konvoi vom Gut Hartzwalde) überrollt, der ihren Brustkorb quetschte und ihr rechtes Bein verletzte. Ihre Erwerbsminderung betrug danach 70 Prozent. Sie verstarb am 24. Dezember 1959 in Frankfurt[28].
Die Mißhandlungen oder Haftumstände verursachten bei vielen Verfolgten einen bleibenden Gesundheitsschaden. Zum Beispiel litt Maria
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Beilacher (geb. Kellermann; 1884) wegen der vernachlässigten Behandlung eines ernsten Blasenleidens vor und nach der Befreiung aus dem KZ Ravensbrück im Mai 1945; ihre Erwerbsminderung betrug 70 Prozent[29].
Johann Adam Wörlein (geb. 1886) durchlief die KZ Buchenwald und Ravensbrück. Zufolge von Faustschlägen auf den Kopf hatte er ständig Kopfschmerzen, und er hörte ein „unaufhörliches Klingen und Singen im Kopf“. Das lange Stehen in durchnäßten Kleidern bei den Zählappellen verursachte ein Leiden im rechten Kniegelenk. Am 26. April 1945 erlebte der KZ-Häftling die Befreiung[30]
Jehovas Zeugen, auch Ernste[31] oder Internationale Bibelforscher genannt[32], verstehen sich als eine weltweit geeinte, internationale Bruderschaft von Christen, die Nächstenliebe und politische Neutralität praktizieren, während sie auf das „Reich der Himmel“ oder die Regierung Gottes warten, die gemäß der Bibel („Dein Reich komme“, Matthäus 6,9–10) die Probleme der Welt lösen wird[33]. Konsequenterweise lehnen sie in allen Ländern der Welt Nationalismus, die Vergötterung eines Staates
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oder Menschen sowie Gewalt, Wehr- und Kriegsdienst oder verwandte Tätigkeiten ab; sie enthalten sich aus demselben Grund politischer Wahlen (und damit auch der Verleihung eines Mandats, über Krieg und Frieden zu entscheiden)[34]. Sie erwiesen in Hitlerdeutschland nur den Tagesgruß, selbst wenn an der Ladentür ein Schild mahnte: „Tritts du hier als Deutscher ein, soll dein Gruß Heil Hitler sein!“.[35]
Es trifft nicht zu, daß Jehovas Zeugen jegliche staatliche Autorität und alle staatlichen Einrichtungen ablehnen, wie die Nationalsozialisten gewöhnlich konstatierten, da sich Zeugen Jehovas nur dann staatlichen Geboten und Verboten widersetzen, wenn diese mit einem „Glaubensgebot“ in Konflikt geraten.[36] Die Religionsgemeinschaft bezeichnet eine solche Haltung der weltlichen Obrigkeit gegenüber, die sie aus der Bibel ableitet, als „relativen Gehorsam“. In der NS-Zeit zitierten die Glaubensangehörigen als Maxime ihres Handelns (zum Beispiel vor Beamten und der SS) daher häufig Bibeltexte, wie Apostelgeschichte, Kapitel 4, Vers 12: „Und es ist in keinem anderen das Heil, denn auch kein anderer Name ist unter dem Himmel, der unter den Menschen gegeben ist, in welchem wir errettet werden müssen“,[37] Kapitel 5, Vers 29: „Petrus und die Apostel aber antworteten und sprachen: Man muß Gott mehr gehorchen als Menschen“[38] und Markus, Kapitel 12, Vers 17: „Und Jesus antwortete und sprach zu ihnen: So gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.“
Zeugen Jehovas verweigerten den Hitlergruß und den Eid auf den „Führer“ sowie den Wehrdienst aus religiösen Gründen, lehnten die Mitgliedschaft in den nationalsozialistisch geprägten Organisationen ab, gleichzeitig setzten sie vielerorts das verbotene Evangelisieren mit Wachtturm-Schriften fort, hielten gottesdienstliche Zusammenkünfte ab (das Lesen und Auslegen der Bibel) und beteiligten sich an besonderen Protesten, wie den Telegramm- bzw. Flugblattaktionen von 1934, 1936 und 1937. Die sowohl passiven als auch aktiven oppositionellen Handlungsweisen von Zeugen Jehovas während der NS-Zeit können in Anlehnung an den Begriff „Widerstand aus christlicher Überzeugung“ (Wolfgang Benz)[39]
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als „geistiger Widerstand aus christlicher Überzeugung“ bezeichnet werden. Das Verhalten der Zeugen Jehovas war freilich kein politisch motivierter Widerstand, der darauf abzielte, die bestehende Herrschaft zu beseitigen. Detlef Garbe stellt fest:
„Die religiös motivierte Resistenz der Zeugen Jehovas bediente sich zwar aktiver und konspirativer Formen, die auch auf öffentliche Wirkung zielten und durch die radikale Infragestellung des nationalsozialistischen Totalitätsanspruches objektiv auch politisch wirkten, gleichwohl waren die Ziele apolitisch. […] Das nationalsozialistische Regime ließ, indem es sich als ‚totaler Staat‘, der den ganzen Menschen verlangte, an die Stelle von Gott setzte und den Gleichklang des ganzen ‚Volkskörpers‘ mit seinem ‚Führer‘ forderte, für nach den Gesetzen der Bibelforscherlehre lebende Menschen absolut keinen Raum. Damit wurde das ‚Widerstehen‘ zwingend zu einem Gebot der Selbstachtung und Selbstbehauptung der Glaubensgemeinschaft.“[40]
Während die Zeugen Jehovas für ihr Recht auf freie Religionsausübung in Deutschland stritten und mit Schriften und Flugblättern sowie mit spektakulären öffentlichen Protesten die böse Fratze des Nationalsozialismus zu demaskieren versuchten, gingen sie über die Verteidigung ihrer eigenen Interessen weit hinaus. Wolfgang Benz konstatiert daher zu Recht: „Etwa 1.200 Todesopfer forderte der Widerstand dieser Glaubensgemeinschaft, die 1936/37 auch in Flugblattaktionen die Bevölkerung über den verbrecherischen Charakter des NS-Staats aufzuklären suchte und sich dadurch über die Verteidigung ihrer Interessen hinaus gegen das Unrechtsregime engagierte.“[41]
Wenngleich die nichtpolitischen Zeugen Jehovas kein „Leitbild in einer demokratisch verfaßten Gesellschaft“ (Detlef Garbe)[42] sein können und wollen, so taugt ihre couragierte Haltung im „Dritten Reich“ doch im pädagogischen Sinne als ein Vorbild für den Alltag. In seiner Rede anläßlich des Gedenktages zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 1998 in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen, der der NS-Opfergruppe der Zeugen Jehovas gewidmet war, sagte der brandenburgische Kultur- und Wissenschaftsminister Steffen Reiche:
„Das Verhalten der Zeugen Jehovas in den Lagern und Gefängnissen verkörpert Tugenden, die heute wie in der Vergangenheit unerläßlich für den Bestand eines demokratischen Rechtsstaates sind: nämlich ihre Standhaftigkeit gegenüber der SS und ihre Mitmenschlichkeit gegenüber ihren Mitgefangenen. Angesichts der zunehmenden Brutalität gegenüber Ausländern sowie gegenüber politisch oder
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weltanschaulich Andersdenkenden sind diese Tugenden ein Gebot für jeden Bürger unseres Landes.“[43]
In der Erinnerung vieler Überlebenden des NS-Terrors blieb die Widerständigkeit der Zeugen Jehovas, die in den Konzentrationslagern und Zuchthäusern gepeinigt oder getötet worden waren, eine Zeitlang lebendig. Doch die Zeugen Jehovas selbst schwiegen meist über ihre Erlebnisse, oder sie lehnten belastende Aussagen über ihre Peiniger vor Gericht ab, weil sie als Christen keine Rache kennen[44]. Mit der Zeit gerieten die KZ-Häftlinge mit dem „lila Winkel“ und auch die vielen hingerichteten Wehrdienstverweigerer aus religiösen Gewissensgründen aus dem Blickfeld der Bevölkerung und der Fachwelt – Jahrzehnte später zählte man sie zu den „vergessenen“ NS-Opfern[45].
Mehrere Faktoren trugen dazu bei, daß die NS-Opfergruppe der Zeugen Jehovas inzwischen ihren Platz in der Widerstandshistoriographie eingenommen hat. Einen wichtigen Anstoß gab die umfassende Dissertation (1984–1989) von Detlef Garbe, die seit 1993 in Buchform (4. Auflage 1999) zur Verfügung steht[46]. Eine Schlüsselrolle nimmt auch die Videodokumentation der Religionsgemeinschaft Standhaft trotz Verfolgung – Jehovas Zeugen unter dem NS-Regime ein. Die Welturaufführung des Films fand am 6. November 1996 an der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück im Beisein von Historikern und Zeitzeugen statt (am 7. November 1996 folgte eine Aufführung in der Technischen Universität Berlin), und sie gab den Startschuß für über 500 ähnliche Veranstaltungen im In- und Ausland, auf denen bis heute allein in Deutschland über 600.000 Besucher gezählt wurden und die bei den Lokalmedien gute Beachtung gefunden haben. Damit hat sich die Wahrnehmung der NS-Opfergruppe der Zeugen Jehovas in der deutschen Öffentlichkeit und in der Fachwelt weiter verbessert[47].
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Eine Rolle spielte des weiteren die wissenschaftliche Fachtagung „Geistiger Widerstand aus christlicher Überzeugung“ im Bornheimer Bürgerhaus in Frankfurt am Main am 10. und 11. Oktober 1997, wobei gleichzeitig (vom 6. bis 19. Oktober 1997) eine Geschichtsausstellung zur Thematik gezeigt wurde, zu der insgesamt 14.000 Besucher kamen. (Aus den Reihen der beiden Großkirchen wurden sachlich zu Unrecht „Zweifel an der Seriosität der Ausstellung geäußert“, so daß für die Frankfurter Presse zumindest kurzzeitig der Eindruck von „Umstrittenheit“ entstand[48].) Mehrere Historiker referierten, darunter Ursula Krause-Schmitt, Studienkreis Deutscher Widerstand (Frankfurt/Main), die ihre biographische Skizze zu der verfolgten Zeugin Jehovas Katharina Thoenes mit folgenden Worten begann:
„Wir haben eine andere Vorstellung von Widerstand. Nämlich, daß sich Menschen aufgrund ihrer ganz unterschiedlichen Biographien und Prägungen humanistischer, religiöser oder politischer Art in diesem ‚Dritten Reich‘ selbst behaupten und bewähren mußten und in irgend einer Weise ihren Beitrag geleistet haben. Und so richten wir den Blick jetzt nicht auf Eliten und auf die Spitze der Gesellschaft, die sich wohl auch eher in der Tätergesellschaft angesiedelt hat, sondern auf die einfachen Leute.“[49]
Zeitlich versetzt fand dieselbe Tagung, auf der weitere namhafte Historiker aus dem In- und Ausland referierten, an zwei anderen Orten statt, zunächst am 4. Oktober 1997 im Kreismuseum Wewelsburg. Zusätzlich traten in Wewelsburg als Veranstalter die Bundeszentrale für politische
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Bildung und das Fritz Bauer Institut auf, die das Kreismuseum bei der Herausgabe eines Tagungsbandes unterstützten[50]. Am 7. Oktober 1997 wurde eine ähnliche Tagung in der KZ-Gedenkstätte Hamburg-Neuengamme durchgeführt[51]. Seitdem ist eine durchaus beachtliche Zahl von Publikationen zur Thematik erschienen[52], einschließlich Unterrichtsmaterialien für Schulen[53], die den geistigen Widerstand der Zeugen Jehovas aus der Perspektive des Opfers oder aus der des Historikers beleuchten. Und es ist zu hoffen, daß die NS-Opfergruppe der Zeugen Jehovas durch den im Jahre 2001 in Englisch publizierten Sammelband von Monographien auch weltweite Beachtung unter Fachwissenschaftlern finden wird[54].
Unter dem Titel „Aus Leerstellen müssen Lehrstellen werden“ – ein Ausspruch vom Frankfurter Kulturdezernenten Hans-Bernhard Nordhoff, der eine Reihe von Institutionen aufrief, über eine „Topographie der NS-Zeit“ nachzudenken – waren in der Stadtbücherei vom 27. Januar bis 12. Februar 2000 über 20 Ausstellungstafeln zu „ausgegrenzten Opfern“ zu besichtigen, darunter zwei Schautafeln mit Verfolgungsschicksalen Frankfurter Zeugen Jehovas. Am Abend des 7. Februar 2000 zeigte der Studienkreis Deutscher Widerstand in der Stadtbücherei den oben erwähnten Dokumentarfilm Standhaft trotz Verfolgung – Jehovas Zeugen unter dem NS-Regime und ließ zwei Überlebende, Josef Niklasch (seit 1956 in Frankfurt-Bornheim) und Annemarie Kusserow (siehe oben) interviewen[55]. Im „Erzählcafé“ des Instituts für Stadtgeschichte erhielten beide Zeitzeugen am 29. April 2000 eine weitere Gelegenheit, über ihre Erfahrungen während der NS-Zeit unter dem Motto „Widerstand aus dem Glauben“ vor Publikum
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zu berichten[56]. Josef Niklasch (geb. 1918) war als verurteilter Wehrdienstverweigerer im berüchtigten Moorlager Börgermoor (Emsland) zur Sklavenarbeit gezwungen worden. Seine Frau Margarete (geb. Delloch; 1910) erlebte die Schrecknisse der Frauen-KZ Moringen, Lichtenburg und Ravensbrück. Ab 1943 und bis zur Befreiung war Josef Niklasch im Zuchthaus Brandenburg-Görden inhaftiert.
In demselben Zuchthaus saß sein Glaubensbruder Johannes Schindler (geb. 1901). Der Volksgerichtshof verurteilte ihn am 17. Oktober 1977 zum Tode, weil er Wachtturm-Schriften vervielfältigt hatte, doch der Todeskandidat entging dem Fallbeil. In den 1960er Jahren nahm er seinen Wohnsitz in Frankfurt-Höchst. Johannes Schindler zählt zu den „Doppelverfolgten“, denn er saß wegen seines Glaubens in demselben Zuchthaus auch zur DDR-Zeit ein. Johannes Schindler verbrachte insgesamt fünf Jahre und sechs Monate DDR-Haft in Halle und Magdeburg[57]. Jehovas Zeugen in der DDR, ab 1950 als „Staatsfeinde“ verboten (in Berlin fand gegen sie ein Schauprozeß statt)[58], wurden von den ostdeutschen Behörden ausgegrenzt und verfolgt, wobei rund 6.000 Personen verhaftet und 5.000 von ihnen in den DDR-Strafvollzug kamen[59]. Weitere Zeugen Jehovas, Verfolgte der beiden deutschen Diktaturen, haben später Frankfurt (oder Umgebung) zu ihrer Wahlheimat gemacht. Unter ihnen waren Walter Steinfurth (geb. 1919) und seine Frau Gerda (geb. 1920), die nach dem Mauerbau von Berlin in Bergen-Enkheim Wohnsitz nahmen[60]. Zu der Gruppe gehörte eine Zeitlang auch Erna Ludolph (geb. 1908), die in den drei Frauen-KZ gelitten hatte und der DDR 1957 durch glückliche Umstände den Rücken kehren konnte. Die Zeitzeugin erinnert sich: „Mit den Frankfurtern hatte ich schon in der Lichtenburg guten
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Kontakt und von ihnen liebevolle Hilfe empfangen, so daß ich mich nicht verlassen fühlte.“[61]
Der vom Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main organisierte Studientag, „Verfolgung – Widerstand – Anpassung. Religionsgemeinschaften im Nationalsozialismus in Frankfurt am Main“ am 4. und 5. Mai 2001, bildete einen weiteren Höhepunkt in der Beachtung der NS-Opfergruppe der Zeugen Jehovas in der Stadt, wobei im Kontext einer wissenschaftlichen Untersuchung die Rolle verschiedener kleinerer religiöser Gemeinschaften im Mittelpunkt standen[62]. Der vorliegende Beitrag wurde dort am 5. Mai 2001 in verkürzter Form als Referat vorgetragen.
Die Stadt Frankfurt am Main ist mit der Geschichte der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas (Bibelforscher) verknüpft, zum Beispiel als Tagungs- oder Kongreßort. Im August 1910 hörten in der Stadt 300 bis 400 Anwesende einen öffentlichen bibelerklärenden Vortrag des damaligen Leiters der Bibelforscher-Vereinigung in Deutschland, Otto Koetitz (1873–1916) aus Barmen[63]. Der Frankfurter Martin Bertram (geb. 1896) erinnert sich an die Zeit des ersten Weltkrieges und danach. Er nimmt wie folgt auf das Photo-Drama der Schöpfung (ein großer Lichtbilder- und Filmvortrag über die Harmonie von Bibel, Geschichte und Wissenschaft) und das Bibelforscher-Werk in Deutschland Bezug:
„Anfang Dezember 1914 las meine Mutter in der Zeitung ‚Jes[aja] 55: „Kaufet ohne Geld und ohne Kaufpreis“ – Das Photo-Drama der Schöpfung‘. Es wurde
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an sechs Wochentagen nachmittags und abends vorgeführt. I. und II. Teil wurden wiederholt. Ich erwarb Band 1 der Schriftstudien, [mit dem Titel] Der Göttliche Plan der Zeitalter und [eine Sonderausgabe der Zeitschrift Der Wachtturm, WT] Speise für denkende Christen im Doppelformat des WT, [mit dem Titel] ‚Was sagt die Heilige Schrift über die Hölle?‘. Das war die Antwort auf mein Bitten, die Bibel zu verstehen. Welch ein Gegensatz zu dem, was ich vorher meinte, daß es die Bibel lehre. Ich ließ mir sofort alle Bücher [der Wachtturm-Gesellschaft in Barmen] schicken und zwar Band 2 bis Band 6 der Schriftstudien, die [Broschüre] Stiftshütte, die Elberfelder Bibel [vom Brockhaus-Verlag] und den Wachtturm. Durch diese Bestellung wurde ich zu weiteren Vorträgen eingeladen.
Es war Krieg und die Tätigkeit war sehr eingeschränkt. Wir verteilten damals Traktate und Einladungen [für öffentliche Vorträge]. Ein besonderes Traktat war für Juden: Die Stimme, in jüdisch [in Yiddisch, doch mit hebräischen Buchstaben] geschrieben, und die Rückseite [war] in deutsch: ‚Die nahe Wiederherstellung des Volkes Israel‘. Und mit diesem Traktat habe ich meinen ersten Haus-zu-Haus-Dienst gemacht, indem ich jüdische Familien besuchte. Wir mußten viel umlernen, auch in diesem Punkt, und es blieben immer einige zurück, die das Neugelernte nicht begreifen konnten. Wir waren ca. sieben Mitverbundene damals. Auch benutzte ich schon Postkarten der ‚Friedensbilder‘ des Photo-Dramas, um den Leuten von unserer Hoffnung zu erzählen. Der Tod von Bruder Russell 1916 [dem ersten Präsidenten der Watch Tower Society] war kaum faßbar[64]. Wie sollte es weitergehen?
1918, am Ende des Krieges, wurde uns ein Bethel-Diener [aus dem Wachtturm-Büro in Barmen], Heinrich Dwenger[65], zum Aufbau der Versammlung zugeteilt.
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Ende des Jahres 1918 war eine Tages- oder Zweitagesversammlung in Stuttgart[66]. Ich habe Bruder Dwenger begleitet. Wir brauchten zwei Tage, um nach Stuttgart zu kommen, weil die Bahn überlastet war durch zurückkehrende Truppen. Dort waren ungefähr 100 Personen versammelt. Die nächste Versammlung [Jahreskongreß] fand in Elberfeld-Barmen statt, eine sogenannte Pfingst-Hauptversammlung mit 200 bis 300 Besuchern[67]. Bruder Cunow[68] war damals Zweigdiener [Leiter des Zweigbüros der Wachtturm-Gesellschaft für Deutschland][69].
Durch den sogenannten „Millionen“-Vortrag, der in der Stadt an den Litfaßsäulen bekannt gemacht und im „Zoo-Gesellschaftshaus“ abgehalten wurde, kamen in den 1920er Jahren eine Anzahl Frankfurter Bürger mit den Bibelforschern in Berührung und schlossen sich ihnen an[70]. Im Februar 1921 veranstalteten die Bibelforscher welt- und landesweit den Vortragsfeldzug „Millionen jetzt Lebender werden niemals sterben!“ und verbreiteten eine Broschüre mit gleichem Titel[71]. In Deutschland hörten den „Millionen“-Vortrag am 26. Februar 1922 etwa 70.000 Personen an 121 Orten[72], und am 25. Juni 1922 waren es insgesamt 119 Vorträge, die von ungefähr 31.000 Personen besucht wurden[73]. Martin Bertram knüpft an seinen obigen Bericht über das frühe Werk der Bibelforscher in Deutschland an und erzählt über die Bekanntmachung und Durchführung des „Millionen“-Vortrages in Frankfurt:
1920 hatten wir den ersten Besuch von Bruder Rutherford, dem neuen Präsidenten [der Watch Tower Society], und zwar [im Wachtturm-Büro] in Bern (Schweiz). Mit einem Bruder durften wir als Delegierte [auf einem Kongreß] in Basel teilnehmen. Das Werk [in Deutschland und Mitteleuropa] wurde neu organisiert. Bruder [Max] Cunow war alt, und so konnten wir andere Brüder vorschlagen.
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Bruder [Paul] Balzereit[74] wurde als neuer Zweigdiener von Br. Rutherford bestimmt. Die Tatkraft von Br. Rutherford beeindruckte uns sehr, so daß wir neu gestärkt und ermuntert zurückkehrten konnten. Aber zunächst durften wir noch [in der Schweiz] zu einem öffentlichen Vortrag einladen: ‚Millionen jetzt Lebender werden nie sterben.‘ Der große Saal war voll besetzt und jeder von uns bekam die Broschüre [mit gleichem Thema] am Schluß des Vortrages in ihrer vollständigen Ausgabe, während wir später diese Broschüre gekürzt in Deutschland erhielten. Als wir zurück [nach Frankfurt] kamen, besuchte uns ein Pilgerbruder. Sein vorgesehenes Thema war: ‚Das Ende naht, was folgt?‘ Wir gaben ihm die Broschüre des Vortrages in der Schweiz und baten ihn, seinem Vortrag[sthema] hinzuzufügen: ‚Millionen jetzt Lebender werden nie sterben‘. Unsere Plakate und Handzettel mußten wir damals [selbst] drucken lassen. Wir haben einen Saal gemietet, mußten uns aber fragen: Können wir ihn auch bezahlen? Meine Ersparnisse waren durch die Schweizer Reise erschöpft. Unsere Währung gegenüber der Schweiz war sehr schlecht. Trotzdem, die Brüder waren begeistert von den Nachrichten aus der Schweiz, und wir machten den Vortrag gut bekannt durch Plakate, die wir teils selbst anklebten, wo es möglich war. Eine halbe Stunde vor Beginn strömten schon die Menschen zum Vortrag. Der Saal war brechend voll. Alle Gänge waren verstopft, und viele fanden keinen Einlaß mehr. Der Redner konnte gerade noch durch einen Nebeneingang auf die Bühne gelangen. Wir schätzten mindestens über 3.000 Menschen – und [das] von einer Versammlung [Gemeinde] von 30 bis 40 Personen damals [!]. Über 500 Adressen wurden abgegeben. Nun konnten wir große Interessierten-Versammlungen abhalten. Von da an wurde unsere Versammlung größer.“[75]
Am 13. Juni 1922 war es dann Joseph F. Rutherford, der zweite Präsident der Watch Tower Society (eines der religiösen Verlags- und Leitungsgremien der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas), der in der Stadt Frankfurt einen Bibelvortrag hielt. Seine öffentliche Rede hatte vermutlich das Thema „Die Weltbedrängnis – Warum? Das Heilmittel“. Als Kontaktperson war in der Zeitschrift Wachtturm damals der Leiter der Bibelforschergemeinde von Frankfurt „P[aul] Pater, Schwarzburgstr. 26“ angegeben[76].
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Am 28. April 1924 kamen rund 600 Bibelforscher aus Süddeutschland zu einem Tageskongreß in Frankfurt zusammen, bei dem J. F. Rutherford den Vorsitz führte – sie konnten wegen der schlechten Wirtschaftslage nicht zu der in Magdeburg angesetzten dreitägigen General-Hauptversammlung fahren[77]. Nach Magdeburg kamen nur 4.000 Delegierte; landesweit gab es 1924 rund 6.400 aktive Verkündiger, und über 14.000 Personen besuchten das jährliche Gedächtnismahl oder Abendmahl des Herrn[78]. Der Erinnerungsbericht von Adolf Krämer vermittelt einen Eindruck von dem Wirken der damaligen Bibelforscher, und er beginnt mit 1926:
„Damals gab es nur eine Versammlung [Gemeinde] in Frankfurt/M., in der Langestrasse am Allerheiligen-Tor, in der Liederhalle[79]. Von dort aus wurden die kleinen Zusammenkünfte in Ffm.-Griesheim und später in Ffm.-Höchst bedient. In Ffm.-Höchst hatte ich ein Mansardenzimmer als Wohnung. Mein [Wachtturm]-Literaturbestand war auf meinem Bücherbrett schon schön angewachsen. Meine Logisfrau, katholisch, machte große Augen, als ich immer wieder begeistert über biblische Dinge sprach. Für mich gab es kein zurück mehr. Im Spätherbst wurde 1926 eine Taufbesprechung eingeleitet, und am 26. Nov. 1926 habe ich meine Hingabe an Jehova im Stadtbad Offenbach nach der Taufansprache von Bruder Merk durch die Wassertaufe symbolisiert[80]. Was dies doch ein unvergessener Tag für mich war. […] Obwohl wir den Winter über wenig öffentlich Zeugnisdienst verrichteten, war der ehemalige ‚Erntewerksvorsteher‘ in ‚Dienstleiter‘ umbenannt worden, [… damit] er mit den Ermahnungen der Wachtturm-Gesellschaft uns immer wieder die Wichtigkeit des Dienstes von Haus zu Haus [Verkündigung] klarmachte[81]. Obwohl Anfang 1927 in Frankfurt/Main einige Kolporteure
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[Vollzeitprediger, seit 1931 „Pioniere“ genannt] tätig waren, auch verschiedene Verkündiger der Versammlung von Haus zu Haus gingen, war dennoch der babylonische Brauch, sich intern schön zu versammeln, fromme Lieder zu singen: ‚Mein Gott, ich möchte stille sein, still bis ins tiefste Herz hinein …‘ immer noch sehr wichtig [ausgeprägt]. Vielen gefiel der öffentliche Dienst [am] Sonntagmorgen nicht, und manche zogen sich zurück. Fortschrittliche Brüder und Schwestern drängten aber mutig voran, den König [Jesus Christus] und sein Königreich überall von Haus zu Haus zu verkündigen. Für mich war es damals klar, daß die Verkündigung positiv unterstützt werden musste. […] Mutig schloß ich mich der treuen Schar an, um wirklich ein aktiver Verkündiger zu werden. Und Jehova hat mir geholfen, mit meinen Brüdern der Frankfurter Versammlung sonntägliche Feldzüge in einem weiten Gebiet ringsum Frankfurt bis ins Oberhessische mitzumachen. Von sonntags früh bis nachmittags waren wir mit einem Planlastwagen mit Bänken freudig bemüht, Städtchen und Dörfer mit den biblischen Wahrheiten zu betreuen.
1929 und 1930 waren Jahre wirtschaftlichen Niedergangs in Deutschland. Da ich in einem katholischen Geschäft arbeitete und als ‚Bibelforscher‘ bekannt war, wurde ich mit den ersten Entlassungen entlassen. Mit sehr wenig Arbeitslosenunterstützung mußte man auskommen. Das bedeutete aber nicht, daß man wirklich ohne Arbeit war, ganz und gar nicht. Die Frankfurter Versammlung hatte in den Jahren 1926–1930 durch Kolporteure in Ffm.-Höchst und den umliegenden Ortschaften gearbeitet. Die Literaturabnehmer wurden registriert, und da ich in Ffm.-Höchst wohnte, mir übergeben. Ich hatte eine Zeitschriften-Route [Leserkreis] in sieben Höchster Vororten. Goldene Zeitalter und Wachtturm-Leser mußten Woche für Woche betreut werden. Oft habe ich zu Jehova gebetet, er möge mir doch Hilfe schicken, da ich der einzige männliche Verkündiger in diesem Gebiet war. Damals war ich mit einigen Schwestern und Interessierten im Höchster Bereich als Studiengruppe zusammengefaßt. Brüder von Frankfurt haben abwechselnd die [gottesdienstlichen] Zusammenkünfte geleitet. Studienmaterial waren Bücher der [Wachtturm]-Gesellschaft.
Wieder sollte ein bedeutungsvolles Jahr mit 1931 beginnen. In Amerika wurde auf dem [Bibelforscher-]Kongreß in Columbus, Ohio, durch eine Resolution der Name ‚Jehovas Zeugen‘ angenommen. Auch bei uns in Frankfurt/Main wurden später die Bibelforscher im alten Gewerkschaftshaus zusammengerufen. Der damalige Landesleiter von Magdeburg, Balzereit, war zugegen. Nachdem er eine begeisternde Ansprache gehalten hatte, wurden wir in Verbindung mit Jes[aja] 43,10[82] gefragt, ob wir gewillt wären, von nun an den Namen ‚Jehovas Zeugen‘ zu tragen. Natürlich waren wir gewillt, von nun an unter diesem Namen zu predigen. Wir ahnten damals nicht, daß es so viel Mühe kosten würde und soviel Zeit notwendig sei, bis sich die Menschen an diesen Namen gewöhnten.“[83]
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Der neue Name „Jehovas Zeugen“ (statt Bibelforscher) wirkte sich auch auf die Gemeinde in Frankfurt aus. Emma (Emmi) Lehrbach (geb. Dentzer; 1896) hatte sich 1924 nach dem Anhören eines öffentlichen Vortrages im „Gesellschaftshaus“ des Frankfurter Zoos den Bibelforschern angeschlossen. Sie begann, deren Zusammenkünfte im Volksbildungsheim zu besuchen. Ihr Bericht lautet:
„Bis 1931 war an unserem Versammlungslokal das Schild gehängt: ‚Int. Bibelforscher-Vereinigung e.V.‘ [sic]. Eines Tages wurde es entfernt und ein neues angebracht mit ‚Jehovas Zeugen‘ und zwar von unseren Brüdern selbst. Während der Versammlung [Zusammenkunft] wurde uns klargemacht, daß unser neuer Name ‚Jehovas Zeugen‘ heißt. Es wurde gefragt: ‚Wer nimmt diesen Namen an?‘, und ich war dabei und hob meine Hand.“[84]
Ludwig Eichhorn (geb. 1899) erinnert sich an die Evangelisation (das „Verkündigen“) in Frankfurt und Umgebung wie folgt:
„Dadurch, daß wir im offenen Dreitonnen-Lastwagen die Felddienstfahrten bis zu 100 Kilometer am Tag in Hin- und Rückfahrten zurücklegten, machte uns der Straßenstaub viel zu schaffen. Es war eine unserer ersten Handlungen, wenn wir an unseren verschiedenen Einsatzorten ankamen, daß wir wie Hühner den Staub erst aus unseren Kleidern ausschüttelten. Um den sonntäglichen Felddienst außerhalb Frankfurts durchzuführen, verließen wir morgens um 6 Uhr unsere Wohnungen, fuhren auf’s Land, gingen zwischen 9 und 10 Uhr in den Einsatz. Abends von 16 Uhr an wurden wir wieder in den Lastwagen aufgenommen. So um 18 Uhr bis 19 Uhr waren wir wieder zu Hause. Während unserer Tätigkeit von Haus zu Haus pausierten wir etwas und futterten aus der Hand. Während des Felddienstes mußten wir auch noch bei kleinen Orten von einem zum anderen wandern. Ein Verkündiger der damaligen Zeit verbreitete an einem Tag mehr als 10 Bücher, 20 bis 30 Broschüren, 30 und mehr Zeitschriften. Unsere Zeugnisse waren aus dem Stegreif entwickelte Unterhaltungen. Die Bebilderung der Schriften war uns eine große Hilfe in der Darlegung. […] Unsere Gesamtstärke in Frankfurt waren damals so 60 Brüder und Schwestern, wovon ca. 40 die körperlichen Voraussetzungen hatten, diese langen, sonntäglichen Felddienstunternehmungen durchzustehen. Im Winter und werktags wirkten wir im Stadtgebiet in der Verbreitung [von Literatur] usw. Wir tätigten auch einen sogenannten ‚Diensttag‘ als Tag des Dienstes [Predigtdienst].“[85]
Im Jahre 1931 wurde Frankfurt – neben Berlin, Hamburg, Chemnitz, München, Stuttgart, Essen und Stettin – zum Tagungsort einer der jährlichen „Hauptversammlungen“, bei denen die Bibelforscher nicht nur Bibelvorträgen zuhörten, sondern auch in einer besonderen Verkündigungskampagne Zigtausende ihrer religiösen Bücher und Broschüren an den
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Wohnungstüren der Bürger zurückließen. In diesem Jahr gehörte Frankfurt zu den insgesamt 590 Ortsversammlungen (Gemeinden), die es in Deutschland gab und zu denen mehr als 10.400 aktive Gläubige oder Evangeliumsverkündiger gehörten. Sie wandten 1,3 Millionen Stunden im „Predigtdienst“ auf, gaben 10,2 Millionen „Zeugnisse“ (Kurzgespräche) und verbreiteten unter der Bevölkerung gegen geringe Unkostenbeiträge 5,6 Millionen Bücher und Broschüren[86]. Das Schöpfungsdrama (1927–1932), eine überarbeitete, kleinere Version des berühmten Photo-Dramas der Schöpfung (1914–1922)[87], sahen an 164 Orten fast 300.000 Besucher[88]. Die attraktiven, kostenlosen Vorführungen fanden auch in Frankfurt statt. Valentin Steinbach, seit 1923 der neue Leiter der Frankfurter Gruppe[89], erhielt am 18. September 1930 von dem „Pilgerbruder“ Hanns Decker, der als reisender Beauftragter der Wachtturm-Gesellschaft für die dortige Vorführung des Schöpfungsdramas zuständig war, kurz vor der Veranstaltung im „Hippodrom“ auf einer Postkarte folgende Anweisung: „Bitte gebt nicht mehr Karten aus, wie höchstens 2.800! Unternimm sonst nichts besonderes bis wir kommen! Wir kommen so Gott will, bereits Sonnabend 18.00 [Uhr] dort an.“[90] Ludwig Eichhorn berichtet: „Das ‚Photo-Drama der Schöpfung‘ [Schöpfungsdrama] erlebte ich zweimal im Frankfurter Hippodrom[91]. An allen Tagen eine überfüllte Halle, welche polizeilich gesperrt werden mußte, weil die Halle den Andrang der Besucher nicht aufnehmen konnte.“[92]
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Etwa ein Jahr vor der „Machtergreifung“ begannen pöbelhafte Störungen der Vorführungen des Schöpfungsdramas durch Nationalsozialisten, so daß die Zeugen Jehovas sie mancherorts unter Polizeischutz durchführen mußten[93]. Offenbar maßen die Nationalsozialisten den Einfluß der Zeugen Jehovas auf die Bevölkerung am Zulauf zu solchen öffentlichen Veranstaltungen und an der Auflagenstärke des beliebten, reich illustrierten halbmonatlichen Magazins Das Goldene Zeitalter (heute Erwachet!). Von der Zeitschrift wurden 1930 rund 345.000 Exemplare und kurz vor dem Verbot der Zeugen Jehovas in Preußen am 24. Juni 1933 sogar 430.000 Verbreiter-Exemplare gedruckt[94]. Man produzierte die Wachtturm-Publikationen (Bücher, Broschüren, Zeitschriften und Traktate), „Königreichsliteratur“ genannt, in der modernen Druckerei und Buchbinderei der Religionsgemeinschaft in Magdeburg[95]. Statistisch gesehen hatte in Deutschland im Jahre 1931 „mehr als jede dritte Familie ein Stück der Königreichsliteratur“ erhalten[96].
Als sich die Hitlerdiktatur 1933 zu entfalten begann, gab es in Frankfurt am Main wahrscheinlich einen Kern von 130 aktiven Zeugen Jehovas, wobei rund 50 von ihnen 2.200 bis 2.500 Abonnenten im Frankfurter Stadtgebiet mit der Zeitschrift Das Goldene Zeitalter regelmäßig bedienten[97]. Insgesamt werden wahrscheinlich über 300 Personen zu dem weiteren Kreis von Mitverbundenen im Raum Frankfurt und Offenbach zu rechnen sein[98].
Einmal im Jahr feierten die Bibelforscher damals (und Jehovas Zeugen heute) das „Gedächtnismahl“ oder Abendmahl des Herrn, wobei die Zahl der Teilnehmer (Personen, die von den „Symbolen“ Brot und Wein nahmen) den Kern einer Bibelforschergemeinde darstellen. Die veröffentlichten Zahlen für Frankfurt und Offenbach am Main stehen hier im Vergleich zu Deutschland und der übrigen Welt.
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|
Datum |
Frankfurt a.M. |
Offenbach |
Deutsches Reich |
Weltweit |
|
16. März 1916[99] |
14 |
|
1.423 |
– |
|
13. April 1919[100] |
54 |
|
3.450 |
17.961 |
|
18. April 1924[101] |
125 |
38 |
14.134[102] |
65.132 |
|
08. April 1925[103] |
170 |
54 |
23.305 |
90.434 |
|
27. März 1926[104] |
234 |
62 |
24.044 |
89.278 |
|
15. April 1927 |
201 |
61 |
24.138[105] |
88.544 |
|
– |
– |
24.843[107] |
84.179 |
Erst von 1923 an erscheinen Frankfurt am Main, Dreieichenhain und Offenbach als eigenständige Bibelforscher-Gruppen in den Reiserouten der „Pilgerbrüder“ (reisende Vortragsredner der Wachtturm-Gesellschaft), die Bibelforschergemeinden im ganzen Land in bestimmten Abständen (zunächst einmal im Jahr) besuchten. Seit 1932 kam die Gruppe in Hanau hinzu, und der reisende Prediger besuchte ab diesem Jahr zwei Frankfurter Gruppen: Frankfurt-Griesheim und Frankfurt-Höchst. Sein
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Reiseplan sah wie folgt aus: „Dreieichenhain (6.7.1932), Frankfurt/Main (7.7.), Offenbach (8.7.), Hanau (9.7.) und Frankfurt/Main (10.7.)“.[108] Für April und Mai 1933 waren jeweils für Frankfurt zwei Besuchstage vorgesehen, um beide Gruppen betreuen zu können. Die beiden Reisen waren wie folgt geplant: „Hanau (10.4.1933), Offenbach (11.4.), Frankfurt/Main (12./13.4.), Dreieichenhain (14.4.)“ und „Frankfurt/M. (21.-23.5.), Dreieichenhain (24.5.), Offenbach (25./26.5.) und Hanau (27.5.)“.[109] Der Prediger kam von einem Besuch in Mainz und Wiesbaden, und er fuhr nach seinen Vorträgen in den oben genannten Orten weiter nach Darmstadt, Langen in Hessen oder Wiesbaden. Man kann davon ausgehen, daß zu der damaligen Zeit keine weiteren Bibelforschergemeinden in dieser Region existierten.
NSDAP-Mitglied Hermann F. aus Frankfurt am Main war frustriert und voller Bitterkeit – Frau und Tochter waren gegen seinen Willen Zeugen Jehovas geworden. Am 3. April 1933 forderte er den Frankfurter Oberbürgermeister auf, „beim derzeitigen Reinemachen in Deutschland“ die Internationale Bibelforscher-Vereinigung nicht zu vergessen. Sie stelle „eine dem heutigen Staat feindlich gesinnte Vereinigung“ dar, „denn sie ist nicht weniger gegen ihn eingestellt als die Kommunisten“. Da die Regierung es sich zur Aufgabe gemacht habe, „diesen zersetzenden Geist in Deutschland auszutilgen“, bittet Hermann F. den Oberbürgermeister, seine „Kraft baldmöglichst dafür einzusetzen, daß auch besagtes amerikanisches Gewächs in Deutschland ausgerottet“ werde. Er fügte hinzu:
„Diese fanatisierte internationale Gesellschaft ist nicht dazu geeignet, in ihren Vorträgen und Versammlungen in Deutschland an der Gestaltung mitzuwirken, die erforderlich ist, im deutschen Familienleben die Achtung der Ehegatten unter sich und der Kinder vor den Eltern wiederherzustellen. Diese außerhalb der Landeskirche stehende Sekte fühlt sich berufen, ihre Lehre, wenn man von einer solchen überhaupt reden kann, über den Frieden einer Familie zu stellen, indem sie in dieser ihre Wurzeln schlägt und sich erdreistet, in hetzerischer und wühlender Unterminierarbeit das deutsche Familienleben zu zersetzen und zum Austritt aus den Landeskirchen aufzufordern. In meiner Familie wütet diese Seuche schon jahrelang: sie haben es erreicht, daß meine Tochter, ohne sich mit ihrem Vater nur zu besprechen, diesen einfach vor die vollendete Tatsache ihres erfolgten Austritts aus der ev. Landeskirche stellte. Dasselbe vollzog auch meine Frau einige Wochen später trotz des vorhergegangenen Familienauftrittes.
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Heute ist die Lage so, daß sich zwischen Vater und Sohn (Student) einerseits und Mutter und Tochter andererseits zwei Weltanschauungen gegenüberstehen. Es wäre mir unbegreiflich, wenn es heute unterlassen bliebe, diesem Unwesen weiteren Bestand zu bewilligen. […] Ich habe mich mit der Ansicht abgefunden: am Geiste krank müssen diese Menschen sein, wenn die Ereignisse der letzten Wochen spurlos an ihnen vorüber gegangen sind, die, wie meine weiblichen Familienmitglieder es fertig gebracht haben, kraft der ihnen von den Vertretern jener internationalen Gesellschaft eingeimpften Anweisung, sich der letzten Wahlen zu enthalten, die darüber entscheiden mußten, daß Deutschland wieder deutsch wird, daß Ehre, Gesittung und Gottesfurcht wieder zur Geltung kommen. Aber diese von Juda und dem Kommunismus getragene internationale Pest will anders und wenn Familien darüber zerstört werden.“[110]
Hermann F. verallgemeinerte den als negativ erfahrenen Kontakt mit Zeugen Jehovas im spezifischen sozialen Umfeld, unterstellte den politisch neutralen Zeugen Jehovas als Gruppe Wahlboykott, und war davon besessen, sie bei den Behörden anzuschwärzen. Jehovas Zeugen, die sich bekanntlich nicht an politischen Wahlen beteiligen, nahmen zum Vorwurf des Wahlboykotts noch während der Verfolgungszeit in dem Buch Kreuzzug gegen das Christentum unter der Überschrift „Wahlterror und Boykott“ Stellung (zahlreiche Beispiele von Wahlterror sind in der 1938 veröffentlichten Dokumentensammlung angeführt):
„Schon von jeher haben Jehovas Zeugen Wahlenthaltung geübt, nicht erst im III. Reich. Zu dieser Stellungnahme werden sie nicht von irgendeiner Zentrale angehalten. Sie werben auch nicht dafür, daß andere ebenfalls nicht zur Wahl gehen sollten. Ein jeder nimmt gemäß seiner Erkenntnis durch freien Entschluß diese Haltung ein, indem er es als seine Bundesverpflichtung gegen Gott erkennt, sich von allen politischen Einrichtungen und Machenschaften gänzlich fern zu halten, da alle seine Hoffnungen auf Gottes Königreich gesetzt sind.“[111]
Der Denunziant Hermann F. bewies wenig Familiensinn als er beantragte, „in meiner Wohnung Haussuchung abzuhalten und das im Besitz meiner Tochter bezw. ihres Bräutigams befindliche Material zu beschlagnahmen“. Außerdem rief er dazu auf, „1.) daß alle Versammlungen der ‚Internationalen Bibelforschergesellschaft‘ zu verbieten sind“ und „2.) daß ihr untersagt wird, weiterhin in Deutschland Schmierblättchen und Traktate zu verbreiten“. Oberbürgermeister Dr. Krebs nahm den Brief ernst. Er versicherte dem Parteigenossen am 8. April 1933: „Was in meinen
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Kräften steht, um den zerstörenden Einflüssen der Gesellschaft zu begegnen, will ich gerne tun.“ Er habe „eine Untersuchung eingeleitet, ob Versammlungen dieser Gesellschaft etwa auch in Gebäuden der Stadtgemeinde abgehalten werden, und angeordnet, daß künftig städtische Räume für diesen Zweck grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.“ Gleichzeitig stellte er dem Bürger anheim, „gegebenen Falls auch bei anderen Behörden (Herrn Polizeipräsidenten usw.) geeignete Schritte zu unternehmen“.[112]
Die Tochter des Denunzianten, Charlotte Kohlhaas (geb. 1909), mußte vier Wochen vor ihrer Hochzeit aus der elterlichen Wohnung fliehen. Den Durchschlag des Briefes, den ihr Vater an den damaligen Frankfurter Polizeipräsidenten schrieb, erhielt sie mit folgender Notiz: „Dies zu Eurem Hochzeitstag. Ich werde nicht eher ruhen, als bis diese fanatische Sekte mit Stumpf und Stiel ausgerottet ist.“ Sie erlebte zahlreiche Haussuchungen bei Tag und Nacht, die Verhaftung am 13. September 1937, Verhöre durch die Gestapo, schließlich ihre Verurteilung durch das Sondergericht Frankfurt zu drei Monaten Gefängnis, die sie im Strafgefängnis Frankfurt-Preungesheim verbüßte. Anschließend kam sie in das Frauen-KZ Lichtenburg, wo weitaus der größte Teil der Häftlinge Zeuginnen Jehovas waren. In dem frühen Konzentrationslager, dem Vorläufer von Ravensbrück, vegetierten die Frauen unter erbärmlichen Bedingungen und unter der Aufsicht brutaler Aufseherinnen und der SS[113]. Charlotte Kohlhaas mußte bis zum 24. August 1938 auf der Lichtenburg bleiben. Auch nach ihrer Entlassung (die ihr Mann ohne ihr Wissen erwirkte) blieb sie ihrem neuen christlichen Glauben treu[114].
Die prinzipielle Wahlenthaltung führte einige Zeugen Jehovas bereits 1933 vor die Sonderrichter oder in „Schutzhaft“[115]. Da sich der oben genannte Johann Wörlein im November 1934 „aus religiösen Gründen“ nicht an den Wahlen in Frankfurt-Fechenheim beteiligt hatte, verurteilte ihn das Sondergericht Frankfurt am 23. Oktober 1935 – in der ersten Hauptverhandlung gegen Zeugen Jehovas überhaupt (siehe unten)[116] – zu einer Geldstrafe von 150 RM. Hilfsweise erhielt er 15 Tage Gefängnis,
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weil er im Januar 1935 an einer „Propagandafahrt“ der Zeugen Jehovas nach Mannheim teilgenommen hatte. Er verbüßte die Gefängnisstrafe vom 15. bis 30. Januar 1936 im Strafgefängnis Frankfurt-Höchst und kam später, wie oben erwähnt, in ein KZ, wo er einen bleibenden Gesundheitsschaden davontrug[117].
Emmi Lehrbach (siehe oben) berichtet über ihre Wahlenthaltung:
„Inzwischen war das tausendjährige Reich von Adolf Hitler angebrochen, unsere Versammlung wurde verboten, das Bethel und [die] Fabrik in Magdeburg für uns geschlossen. Es war eine Zeit des öffentlichen Kampfes. Es sollte des öfteren der ‚Führer‘ gewählt werden. Die Wahlen waren angeblich freiwillig, aber die Unfreiwilligen wurden mit ihrer Existenz bedroht. Mein Mann [kein Zeuge Jehovas] war ein einfacher Postbeamter, und man sagte zu ihm: ‚Sie sind deutscher Staatsbeamter. Wissen Sie, was es bedeutet, wenn Ihre Frau nicht wählt?‘ ‚Meine Herren‘, sagte mein Mann, ‚es ist doch freie Wahl, und da kann ich meine Frau nicht zwingen, und ich habe meine Pflicht getan.‘ Und dabei blieb es. Ich war an diesen Tagen immer sehr glücklich, weil ich da reichlich Gelegenheit hatte, öffentlich für den König und sein Königreich einzustehen und Zeugnis zu geben.“[118]
Ebenso hatte sich Franz Dietrich (geb. 1890) aus Idstein 1934 geweigert, „an Wahlen teilzunehmen und [war] dadurch ‚auffällig‘ geworden“, wie die Behörden notierten. Doch die Gestapo verhaftete ihn erst am 10. September 1937. Das Sondergericht Frankfurt verurteilte den Lederarbeiter und Invaliden im Dezember 1937 zu einem Jahr Gefängnis[119]. Seine Ehefrau Wilhelmine Dietrich (geb. Blum; 1892), die sich 1934 ebenfalls geweigert hatte, an Wahlen teilzunehmen, wurde im gleichen Verfahren zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt und ihr Kind als „Fürsorgefall“ in ein Heim eingewiesen. Sie kam später in das KZ Lichtenburg. Von dort wurde sie am 27. September 1938 entlassen[120].
In Hessen war am 19. April 1933 ein staatliches Betätigungsverbot für Bibelforscher mit der Begründung erfolgt, daß ihre „Propaganda […] wiederholt zur Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geführt“ habe. Aufgrund der Verordnung des Reichspräsidenten „zum Schutze von Volk
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und Staat vom 28. Februar 1933“ verbot der Staatskommissar für das Polizeiwesen in Hessen „alle Versammlungen von Angehörigen des Bundes und jede Propaganda desselben, insbesondere durch Verbreitung von Druckschriften“.[121] In der Folge kam der Missionsgehilfe Arthur Schwanke (geb. 1892) aus Alsfeld am 16. Mai 1933 in Untersuchungshaft, weil er in den Ortschaften des Kreises Alsfeld „gesetzwidrige Progaganda“ für die IBV betrieben und versucht hatte, „Ortsgruppen der Religionsgemeinschaft zu gründen“. Das Sondergericht Darmstadt verurteilte ihn am 16. Juni 1933 zu einer Gefängnisstrafe von 2 Monaten, die er bis zum 15. Juli 1933 im Hessischen Landesgerichtsgefängnis Gießen verbüßte[122].
Polizei und SA durchsuchten sofort nach Bekanntgabe des hessischen Verbotes vom 19. April 1933 die Vilbeler Straße 4, wo die Frankfurter Zeugen Jehovas inzwischen einen eigenen Versammlungsraum für ihre gottesdienstlichen Zusammenkünfte unterhielten. Die Zusammenkunftsstätte wurde polizeilich geschlossen, etwa 100 Bücher der Wachtturm-Gesellschaft beschlagnahmt, einschließlich des wertvollen Lichtbildapparates, den man zur Vorführung des Schöpfungsdramas benutzt hatte. Dagegen konnte die Polizei keinen der oben erwähnten 50 Betreuer der „GZ“-Abonnenten identifizieren – zur Tarnung hatte die Gemeinde ihre Namen durch Nummern ersetzt. Es kam nun zu Verhören von Zeugen Jehovas, und Ludwig Eichhorn erinnert sich: „Unsere erste Vernehmung vor der Kripo im Frankfurter Polizeipräsidium war angenehm, weil diese Beamten keine Gestapoleute waren.“[123] (Außer diesen Vernehmungen sind für 1933 keine weiteren Konflikte zwischen Polizei und Angehörigen der Gruppe Frankfurt bekannt.)
Die Richter des Sondergerichts Frankfurt beriefen sich anläßlich der ersten Hauptverhandlung gegen Zeugen Jehovas auf das hessische Verbot vom 19. April 1933 und auf die Reichstagsbrandverordnung, als sie am 23. Oktober 1935 zum Beispiel die Hausfrau Wilhelmine Hoffmann (geb. Schneider; 1902) und andere Bibelforscher aus Offenbach[124], zu einem Monat Gefängnis verurteilten. Man warf Frau Hoffmann vor, sie habe im Januar 1935 an einer „Propagandafahrt“ der Zeugen Jehovas teilgenommen[125].
[S. 399]
Vor dem Land Hessen hatten bereits Mecklenburg-Schwerin (10. April), Bayern (13. April) und Sachsen (18. April) Verbote ausgesprochen und die Auflösung der Bibelforscher-Vereinigung angeordnet[126]. Um das in seiner Wirkung sehr weitgehende sächsische Verbot (gegen das Jehovas Zeugen mit juristischen Mitteln ankämpften) entspann sich in den folgenden beiden Jahren ein Rechtsstreit, der „die Frage nach der juristischen Statthaftigkeit des Bibelforscherverbots mit der Grundsatzfrage nach der Weitergeltung der Weimarer Reichsverfassung in ihren durch das reichspräsidiale Notverordnungsrecht nicht suspendierten Verfassungsbestimmungen verknüpfte“[127].
In Preußen kam es nach einer kurzen Besetzung der Wachtturm-Zentrale in Magdeburg zur Freigabe der Gebäude durch die Behörden am 29. April 1933, „weil kein belastendes Material hinsichtlich der behaupteten kommunistischen Betätigung gefunden worden ist“. Außerdem hatte die Watch Tower Society (die Zentrale der Zeugen Jehovas) – eine amerikanische Körperschaft und als Eigentümerin der Gebäude in Magdeburg deklariert – über das State Department in Washington D. C. eine wirksame Beschwerde eingelegt[128]. Die durch die Freigabe der Magdeburger Gebäude wieder erlangte gottesdienstliche Freiheit der Zeugen Jehovas in Preußen währte jedoch nicht lange. Am Samstag, den 24. Juni 1933 (Datum des Erlasses), erfolgte durch den Preußischen Minister des Innern aufgrund der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar ein generelles Verbot der Internationalen Bibelforscher-Vereinigung und ihrem religiösen Verlag Wachtturm-Gesellschaft (Watch Tower Bible and Tract Society, Magdeburg). Als Begründung gab die Behörde an, daß die Vereinigungen „Hetze gegen die staatlichen und kirchlichen Einrichtungen“ betreiben und „beide als Organe des Satans bezeichnen“ sowie unter anderem „eine unmittelbare Störung des seelischen Gleichgewichtes der betroffenen Volkskreise erzeugen“ würden. Die Übermittlung des Verbots an die örtliche Polizeibehörde in Magdeburg erfolgte einige Tage später. Die Magdeburger Polizei schloß am 28. Juni 1933 die Wachtturm-Druckerei und ließ kurz darauf 65 Tonnen Literatur außerhalb der Stadtgrenze verbrennen[129].
[S. 400]
Die Preußische Verfügung vom 24. Juni 1933 wies in der Begründung des Verbots falsche Tatsachenbehauptungen auf, so daß die Rechtsabteilung im Wachtturm-Büro in Magdeburg eine Möglichkeit sah, dagegen Einspruch zu erheben und mit der zuständigen Behörde zu verhandeln[130]. Die juristischen Auseinandersetzungen um die Liegenschaften der Wachtturm-Gesellschaft, die formal der amerikanischen Watch Tower Society gehörten (die britische International Bible Students Association in London, IBSA, war ebenfalls involviert) setzten sich eine Zeitlang fort. Eine Reaktion zeigte sich, als der Reichs- und Preußische Minister des Innern am 8. November 1935 die Landesregierungen über die Einsetzung eines amerikanischen Treuhänders über die Gebäude der Religionsgemeinschaft in Magdeburg informierte und gleichzeitig die Aufhebung der Beschlagnahmung verfügte[131]. Jegliche religiöse Aktivitäten von Zeugen Jehovas – Herstellung und Vertrieb „von Traktaten und anderen propagandistischen Schriften […] ebenso jegliche Lehr- und Versammlungstätigkeit“[132] – blieben freilich reichsweit verboten, so daß zu keiner Zeit von 1933 an eine Unterbrechung der Verfolgung von Zeugen Jehovas in Deutschland auf staatlicher und gesellschaftlicher Ebene einsetzte. Nach der Gleichschaltung der Länder berief sich das Sondergericht Frankfurt bei Verurteilungen in den Strafverfahren gegen Zeugen Jehovas neben der Reichstagsbrandverordnung „auf die Anordnung des Preussischen Ministers des Innern vom 24. Juni 1933, betreffend das Verbot der Internationalen Bibelforscher-Vereinigung“.[133]
[S. 401]
Am Sonntagvormittag, den 25. Juni 1933 kamen in Berlin-Wilmersdorf rund 7.000 Vertreter aus allen Gemeinden Deutschlands zu einer kurzfristig einberufenen Konferenz zusammen, um einer vorbereiteten „Erklärung“ zuzustimmen. Das Dokument beginnt mit folgender Grundsatzerklärung:
„Dieser Kongreß deutscher Männer und Frauen, friedlicher und ordnungsliebender Bürger aus allen Teilen des Landes, die alle miteinander ernsthaft an dem höchsten Wohl des deutschen Volkes mitarbeiten, hat sich heute, den 25. Juni 1933, offiziell in Berlin versammelt und erklärt freudig seine völlige Ergebenheit gegenüber Jehova Gott, dem Allmächtigen, und seinem Königreich unter Christus Jesus, dessen vergossenes Blut die Menschheit erkauft hat. Wir bekennen, daß die Heilige Schrift, die Bibel, Gottes Wort ist, das den Menschen zur Unterweisung in Gerechtigkeit gegeben wurde, und daß dieses göttliche Wort die Wahrheit ist, die für den Menschen von größter Bedeutung ist, damit er über sein Verhältnis zu Gott Kenntnis erhalte. Wir berufen uns auf das Wort Gottes und möchten nach diesem Maßstabe beurteilt werden.
Christus Jesus ist Jehova Gottes großer Wahrheitszeuge, und als seine treuen und ergebenen Nachfolger sind wir durch seine Gnade Zeugen der Wahrheit. Der Zweck dieser Erklärung ist, den Führern und dem Volk ein wahres und aufrichtiges Zeugnis über den Namen und das Vorhaben Jehovas und über unsere Beziehungen dazu zu überreichen.
Wir sind fälschlicherweise bei den Regierungsbehörden und bei dem deutschen Volke angeschuldigt worden. Damit nun der Name Jehova Gottes in der Auffassung des Volkes erhöht und sein gütiger Ratschluß besser verstanden und unsere Stellung der Regierung gegenüber in rechter Weise dargelegt werden möchte, ersuchen wir hiermit die Führer und das deutsche Volk, die folgenden Erklärungen des wahren Sachverhalts gerecht und unparteiisch zu prüfen.“[134].
Die „Erklärung“ war an das Hitler-Kabinett, die Reichsregierung, und an die Länderregierungen gerichtet und legte die nichtpolitische, rein religiöse Position der Zeugen Jehovas dar und suchte die Rücknahme der seit April 1933 bestehenden Verbote ihrer Tätigkeit durch die Länderregierungen zu erreichen. Sie endet mit den Worten:
„Möchten doch alle, die Gott lieben, zusammen arbeiten zur Ehrung und Rechtfertigung seines Namens. Alle, die einen entgegengesetzten Weg verfolgen, müssen selber vor Gott die Verantwortung auf sich nehmen; was aber uns betrifft, so werden wir auf ewig Jehova dienen.
Es wird hierdurch beschlossen, je ein Exemplar dieser Erklärung den hohen Regierungsbeamten ergebenst zu überreichen und sie allgemein zu verbreiten, damit der Name Jehovas immer mehr bekannt gemacht werde.
Watch Tower Bible and Tract Society, Magdeburg.“[135]
[S. 402]
Es war ihr